Schärfere Regeln für Steuer-Selbstanzeige

Berlin · Dass es für Steuerbetrüger schwieriger wird, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen, steht fest. Die Verhandlungen laufen auf eine längere Verjährungsfrist und höhere Strafzahlungen hinaus.

Bund und Länder wollen Ernst machen mit strengeren Vorgaben für die strafbefreiende Selbstanzeige von Steuerbetrügern. Die Finanz-Staatssekretäre einigten sich gestern in Berlin nach Angaben von Teilnehmern im Grundsatz darauf, die Verjährungsfrist zu verlängern und den Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung zu erhöhen. Eine endgültige Einigung steht aber noch aus.

Über die Empfehlungen der Staatssekretäre soll nun abgestimmt werden; sie sollen dann der Finanzministerkonferenz zugeleitet werden. Diese werde sich voraussichtlich am 27. März damit befassen, hieß es. Die Staatssekretäre sprachen sich nach Angaben des Bundesfinanzministeriums für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige aus - unter deutlich verschärften Bedingungen.

Im Zuge angestrebter schärferer Regeln wird diskutiert, die Erklärungspflicht zu verdoppeln. Steuerhinterzieher müssten demnach ihre Steuererklärungen für die zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigieren, um straffrei auszugehen. Auf dem Tisch liegt zudem der Vorschlag, den Strafzuschlag zu verdoppeln. Heute müssen Steuerbetrüger, die mehr als 50 000 Euro pro Jahr und Steuerart hinterzogen haben, fünf Prozent Zuschlag zahlen, wenn sie sich offenbaren - zusätzlich zu Verzugszinsen von sechs Prozent je Jahr. Bei Summen ab 50 000 Euro beginnt "schwere Steuerhinterziehung".

Schwellenwert bleibt

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, zusammen mit den Ländern die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige weiterzuentwickeln. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte kürzlich erklärt, er gehe davon aus, dass sich Bund und Länder auf einen verschärften Strafzuschlag einigen. Auch könne die Frist verlängert werden auf zehn Jahre. Einen gleichzeitig niedrigeren Schwellenwert als die 50 000 Euro hatte Schäuble aber abgelehnt.

Der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmidt (SPD) sprach sich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" für eine Verdoppelung der Erklärungspflicht auf zehn Jahre und für einen Strafzuschlag von zehn Prozent aus. Die Verdoppelung des Zuschlags sollte mindestens ab einem Hinterziehungsvolumen von mehr als 50 000 Euro gelten. Für denkbar hält er auch eine Staffelung.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) erklärte: "Wir sind auf gutem Weg, weitere Schlupflöcher für Schwarzgeldbesitzer zu schließen." Die Selbstanzeige "light" als allzeit offene Hintertür für hartgesottene Steuerhinterzieher werde es bald nicht mehr geben. "Die Zahlen der Selbstanzeigen steigen nicht von ungefähr an", betonte Walter-Borjans.

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Am RandeNach dem Fall von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbetrügern weiter deutlich gestiegen. Nach Angaben der Steuergewerkschaft war die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2013 drei Mal so hoch wie in normalen Jahren. dpa

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