Saar-Verwaltungsgericht: Walter H. darf ständig überwacht werden

Saarlouis. Der als gefährlich eingestufte Gewalttäter Walter H. (62) dürfte von der saarländischen Polizei wieder rund um die Uhr überwacht werden, sollte er wieder freikommen. Das ergibt sich aus einem gestern verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis. Darin segneten die Richter die Dauerüberwachung des mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraften H

Saarlouis. Der als gefährlich eingestufte Gewalttäter Walter H. (62) dürfte von der saarländischen Polizei wieder rund um die Uhr überwacht werden, sollte er wieder freikommen. Das ergibt sich aus einem gestern verkündeten Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis. Darin segneten die Richter die Dauerüberwachung des mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraften H. nach seiner früheren Freilassung im Mai 2010 ab. Seit September 2011 sitzt H. in der geschlossenen forensischen Psychiatrie. Dagegen geht er weiter juristisch vor. , Meinung wi

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