Rom zieht Schlussstrich unter „Causa Limburg“

Limburg · Der Vatikan hat eine wichtige Frage zur Zukunft des krisengeplagten Bistums Limburg geklärt. Doch es gibt große Zweifel in der Diözese, ob die richtige Antwort gefunden wurde.

Eineinhalb Jahre nach der Abberufung von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst schließt der Vatikan ein weiteres Kapitel der "Causa Limburg ". Die Kostenexplosion beim Bau der neuen Bischofsresidenz hat kein kirchenrechtliches Verfahren zur Folge, so die gestern bekannt gewordene Entscheidung. Damit drohen Tebartz-van Elst auch keine Schadenersatzforderungen seines früheren Bistums mehr. Diese Frage stand seit Monaten im Raum und der weiteren Krisenbewältigung im Weg. Die Limburger sind nun zwar einen Schritt weiter - hadern aber auch mit dem Basta aus Rom.

"Die Entscheidung finde ich ausgesprochen schwierig", sagt der Frankfurter Pfarrer Werner Otto . Auch viele andere im Bistum hätten sich eine andere Antwort gewünscht. Wenn in der Privatwirtschaft jemand fahrlässig oder vorsätzlich in einem Unternehmen einen Vermögensschaden anrichte, würde man diesen doch auch in Haftung nehmen. "Bei einem Bischof ist das offenbar nicht der Fall", sagte Otto, der auch Mitglied im Priesterrat des Bistums ist. "Das ist problematisch für die Glaubwürdigkeit der Kirche." Diese zurückzugewinnen war einer der Arbeitsaufträge des Vatikans für Weihbischof Manfred Grothe. Als Bischof Tebartz-van Elst im März 2014 wegen des Finanzskandals und seines heftig kritisierten Führungsstils seinen Posten auf dem Limburger Domberg verlor, machte der Papst Grothe zum vorübergehenden Leiter des Bistums. Der Appell des Heiligen Stuhls damals: Die Limburger mögen "in ein Klima der Barmherzigkeit und Versöhnung zurückfinden".

Also wurde viel miteinander geredet in der Diözese mit ihren rund 645 000 Katholiken in Hessen und Rheinland-Pfalz. Das Bistum legte seine Finanzen offen, änderte Verwaltungsstrukturen - und stellte in Rom die Schadenersatz-Frage. Die Kosten für die neue Residenz waren auch wegen Änderungswünschen des Bischofs auf rund 31 Millionen Euro gestiegen.

Nach Einschätzung von Experten musste die Diözese die "S-Frage" im Vatikan vorbringen, denn im Kirchenrecht gilt demnach: Wer fahrlässig oder vorsätzlich Dritten finanziellen Schaden zufügt, kann in Haftung genommen werden. Doch Rom hielt weder die "Prüfung von Schadenersatzleistungen" noch die "Eröffnung eines entsprechenden kanonischen Verfahrens" für angebracht. So heißt es in der Mitteilung der Limburger Diözese, die darin ausdrücklich vermied, den Namen ihres früheren Bischofs zu nennen.

"Die Botschaft an das Bistum Limburg lautet: Ein Bischof kann das Kirchenrecht brechen, ohne sanktioniert zu werden", meint der Kirchenrechtler Thomas Schüller, der schon in der Vergangenheit den Limburger Fall kritisch begleitet hat. "Unbedingtes Verzeihen hat Vorrang vor dem Gebot der Gerechtigkeit. Das stellt auch die Glaubwürdigkeit des Papstes infrage."

Noch geschrieben werden muss das Kapitel zur Nachfolge von Franz-Peter Tebartz-van Elst . Bistumsleiter Grothe hofft, dass der spätestens im Sommer 2016 in Amt und Würden ist. Schüller meint, die Suche nach einem neuen Bischof könne jetzt zwar beginnen. Doch werde sie durch die Entscheidung des Vatikans nicht gerade erleichtert. "Sie sorgt nicht für Frieden im Bistum."

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HintergrundDer Skandal um die teure Limburger Bischofsresidenz war bundesweit in den Schlagzeilen. Ein Rückblick: 28. Juni 2013: Die umstrittene neue Bischofsresidenz kostet nach Angaben des Limburger Bistums knapp zehn Millionen Euro - deutlich mehr als ursprünglich geplant. 7./8. Oktober: Das Bistum beziffert die Kosten für den neuen Bischofssitz jetzt auf 31 Millionen Euro. Kritiker werfen dem Bischof Täuschung vor. 23. Oktober: Der Papst lässt Tebartz-van Elst zunächst im Amt, verordnet ihm aber eine Auszeit außerhalb des Bistums. 26. März 2014: Rom entscheidet, dass der Limburger Bischof nicht mehr in sein Amt zurückkehren wird. 8. Februar 2015: Tebartz-van Elst übernimmt einen Posten im Vatikan. 9. September: Das Bistum Limburg teilt mit, dass Tebartz-van Elst keinen Schadenersatz leisten muss. dpa

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