Richter stärken Klagerecht von Umweltverbänden

Leipzig · Naturschutzverbände können künftig bei Verstößen gegen EU-Umweltrecht in viel größerem Ausmaß als bisher vor Gericht ziehen. Das Bundesverwaltungsgericht stärkte gestern die Möglichkeiten für Verbandsklagen.

Wo bisher nur einzelne, tatsächlich betroffene Bürger sich gegen verpestete Luft und zu viel Lärm vor Gericht wehren konnten, dürfen sie jetzt auf Unterstützung der Verbände hoffen. Hintergrund war ein Streit um den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt. Die Deutsche Umwelthilfe klagte dagegen - ob sie das durfte, war jedoch unklar.