Richter: Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig

Aachen · Die Bundeswehr darf einen Zeitsoldaten vorzeitig entlassen, der sich dem Salafismus zugewandt hat. Eine solche Entlassung wegen "mangelnder Eignung" sei nicht zu beanstanden, urteilte gestern das Aachener Verwaltungsgericht.

Die Bundeswehr habe die Entlassung auf Zweifel gestützt, dass der Soldat für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde. Das Gericht wies so eine Klage des früheren Soldaten gegen seine Entlassung zurück.

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