Regierung will Forschung an Alzheimerpatienten erlauben

Berlin · Studien an Alzheimerpatienten sollen zukünftig möglich sein, wenn die Betroffenen die Forschung vor Beginn der Krankheit in einer Patientenverfügung genehmigt haben. Wie die "Berliner Zeitung" berichtete, geht dies aus der kürzlich vom Kabinett verabschiedeten Novelle des Arzneimittelgesetzes vor.

Eine EU-Richtlinie sieht demnach vor, die Gewinnung von Erkenntnissen etwa bei Alzheimerpatienten im fortgeschrittenen Stadium grundsätzlich zu erlauben. Die Richtlinie räume den EU-Staaten aber das Recht auf strengere Schutzvorschriften ein. Davon mache die Bundesregierung mit der Einschränkung durch die Patientenverfügung Gebrauch. Die Kirchen warnen vor einer Instrumentalisierung des Menschen "zum Nutzen anderer".

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