Rebell gegen Kirchensteuer scheitert vor Gericht

Leipzig. Wer Mitglied in einer der beiden großen Kirchen in Deutschland ist, muss auch Kirchensteuern zahlen. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 6 C 7.12). Damit unterlag der kritische Kirchenrechtler Hartmut Zapp. Der Freiburger zahlt seit seinem Austritt keine Kirchensteuer mehr, will aber trotzdem gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein

Leipzig. Wer Mitglied in einer der beiden großen Kirchen in Deutschland ist, muss auch Kirchensteuern zahlen. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht (AZ: 6 C 7.12). Damit unterlag der kritische Kirchenrechtler Hartmut Zapp. Der Freiburger zahlt seit seinem Austritt keine Kirchensteuer mehr, will aber trotzdem gläubiges Mitglied der katholischen Kirche sein. Die Bischofskonferenz begrüßte das Urteil. , Seite A 4: Meinung epd

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