Rädelsführer von Ausschreitungen in Mügeln muss nicht in Haft

Leipzig. Einer der Rädelsführer der fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln im Sommer vergangenen Jahres muss nun doch nicht hinter Gitter. Rund elf Monate nach der Tat setzte das Landgericht Leipzig gestern die achtmonatige Gefängnisstrafe gegen den 23-Jährigen zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre

Leipzig. Einer der Rädelsführer der fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln im Sommer vergangenen Jahres muss nun doch nicht hinter Gitter. Rund elf Monate nach der Tat setzte das Landgericht Leipzig gestern die achtmonatige Gefängnisstrafe gegen den 23-Jährigen zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Mann war im Dezember wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Dagegen legte der 23-Jährige, der nicht vorbestraft war, Berufung ein. In der Berufungsverhandlung sagte der junge Mann, dass er das Geschehen bereue. Nach rund einstündiger Verhandlung kam das Gericht zum Schluss, dass die den Angeklagten entlastenden Aspekte eine Bewährungsstrafe rechtfertigen. Außerdem nahm die 10. Strafkammer dem 23-Jährigen auch wegen seines Verhaltens seit der Tat ab, dass er seine Reue ehrlich meint (Az.: 10 Ns 608 Js 50888/07). dpa

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