„Public Viewing“ bei Fußball-EM bis in die Nacht hinein erlaubt

Berlin · Bei der Fußball-Europameisterschaft vom 10. Juni bis 10. Juli dürfen die Spiele auch bis in die späten Nachtstunden hinein öffentlich übertragen werden. Der Bundesrat billigte gestern eine kurzzeitige Änderung der Lärmschutzverordnung, die das "Public Viewing" über 22 Uhr hinaus erlaubt.

Eigentlich ist ab dieser Uhrzeit allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Marke beim "Public Viewing" meist überschritten wird, gibt es seit der WM 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung.

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