Prozess gegen "Sturm 34" muss neu aufgerollt werden
Karlsruhe. Der Prozess gegen Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern ein Urteil des Landgerichts Dresden vom August 2008 auf, das in der Gruppierung allenfalls eine Bande gesehen hatte
Karlsruhe. Der Prozess gegen Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida muss teilweise neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob gestern ein Urteil des Landgerichts Dresden vom August 2008 auf, das in der Gruppierung allenfalls eine Bande gesehen hatte. Nach Auffassung des BGH liegt es nahe, in der Kameradschaft eine kriminelle Vereinigung zu sehen. Damit hatte die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg. Das sächsische Innenministerium hatte die Gruppierung im April 2007 verboten. "Dieses Verbot war und ist richtig und bleibt dauerhaft bestehen", sagte Ulbig. "Sturm 34" hatte im Jahr 2006 in der Region Mittweida mehrere gewalttätige Überfälle mit dem Ziel verübt, dort eine "nationalbefreite Zone" zu schaffen und Mittweida "zeckenfrei" und "braun" zu machen. ddp