Protestwelle gegen Sterbehilfe-Gesetzentwurf

Berlin. Ein Anlauf des Justizministeriums für ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist auf breite Kritik gestoßen. Nach dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, Sterbe-Beihilfe für Angehörige aber ungeahndet bleiben

Berlin. Ein Anlauf des Justizministeriums für ein Verbot der gewerblichen Sterbehilfe ist auf breite Kritik gestoßen. Nach dem Gesetzentwurf soll gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden, Sterbe-Beihilfe für Angehörige aber ungeahndet bleiben. Ergänzend heißt es: "Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie dies zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.""Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte, das Ministerium schaffe Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. Das Ministerium wies die Vorwürfe zurück. "Neues Strafrecht wird eingeführt, kein Strafrecht abgeschafft", sagte Sprecher Anders Mertzlufft. Mit der Ergänzung des Strafgesetzbuches werde "mitnichten der gesamte Berufsstand der Ärzte straffrei gestellt". Es gehe um "Spezialfälle" enger Beziehungen, bei denen ein Beteiligter "dann zufällig auch Arzt ist". Der Entwurf befinde sich in der Ressortabstimmung und sei "keine Herzensangelegenheit" von Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie setze nur den Wunsch der Koalitionsspitzen um. dpa

Foto: dapd

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