Privat-Akten von Mappus dürfen verwendet werden

Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft darf für ihre Ermittlungen in der EnBW-Affäre die Unterlagen aus der Razzia bei Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) verwenden. Das hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden. Mappus' Anwälte kündigten Beschwerde an

Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft darf für ihre Ermittlungen in der EnBW-Affäre die Unterlagen aus der Razzia bei Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) verwenden. Das hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden. Mappus' Anwälte kündigten Beschwerde an. Das Gericht kam nach Angaben einer Sprecherin zu dem Ergebnis, dass die Ermittler die Unterlagen in Mappus' Haus im vergangenen Sommer "zu Recht sichergestellt" hatten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue im Amt. Für diesen Vorwurf sah das Gericht die beschlagnahmten Unterlagen als "beweiserheblich" an. Dem Politiker wird vorgeworfen, Ende 2010 EnBW-Aktien vom französischen Konzern EdF zu einem überhöhten Preis von 4,7 Milliarden Euro für das Land Baden-Württemberg zurückgekauft zu haben. Zudem soll er sich die Konditionen für das Geschäft von dem befreundeten Investmentbanker Dirk Notheis diktiert haben lassen. afp/dpa

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