Politik muss nachbessern bei Anti-Terror-Datei

Karlsruhe · Die Sicherheitsbehörden dürfen in der Anti-Terror-Datei nicht mehr unbegrenzt Menschen speichern, die Kontakte zu Verdächtigen haben. Grundsätzlich segnete das Verfassungsgericht die Datei aber ab.

Eine arglose Unterhaltung am Straßenrand - und schon ist es passiert. Der Bürger findet sich als Kontaktperson in der Anti-Terror-Datei wieder - auch dann, wenn er mit einem Islamisten gesprochen hat, ohne es zu wissen. So war es bisher. Doch nun geht es so nicht mehr. Denn diese und andere die Personenerfassung betreffenden Passagen im Anti-Terror-Gesetz sind zu weit oder zu schwammig gefasst. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Grundsätzlich haben die Richter die umstrittene Anti-Terror-Datei zwar abgesegnet. Dass jemand in die Datei aufgenommen wird, obwohl er von dem Terrorbezug des Verdächtigen nichts weiß, das geht ihnen aber deutlich zu weit.

Außerdem dürfen das Sammeln von Daten und deren Austausch unter den Sicherheitsbehörden nicht im Geheimen vonstattengehen. Öffentliche Kontrolle fordern die Richter des Ersten Senats in Karlsruhe daher. Eine zentrale Rolle messen sie den Datenschutzbeauftragten zu. Diese müssen Zugriffe und Änderungen im Datenbestand regelmäßig kontrollieren - und zwar spätestens alle zwei Jahre. Und auch das Bundeskriminalamt muss entsprechende Berichte an den Bundestag abliefern. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis Ende 2014 Zeit für die Änderungen.

Sowohl-als-auch-Urteil

Dennoch hatten sie vor allem das "hohe Ziel der Terrorismusbekämpfung" im Blick. Und daher ist man dem Gesetzgeber in dem sehr differenzierten 88 Seiten starken Urteil auch entgegen gekommen. So billigte der Senat die "Grundstruktur" der Anti-Terror-Datei als verfassungsgemäß. Darüber hinaus wird die Aufweichung der bis dato hoch gehaltenen Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei bestätigt. Dieses sogenannte Trennungsgebot ist in Deutschland eine Konsequenz aus den Erfahrungen des Dritten Reichs. Es besagt, dass beide Sicherheitsbehörden nicht direkt zusammenarbeiten dürfen. Das bleibt auch weiter so. Aber der Datenaustausch ist künftig - wenn auch unter sehr engen Voraussetzungen - erlaubt. Hätten die Richter anders entschieden, hätten sie die Datei wohl ganz kippen müssen.

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