Patientenbeauftragter legt Konzept für künftigen Pflege-Tüv vor

Berlin · Der umstrittene Pflege-Tüv zur Bewertung von Heimen und ambulanten Diensten soll reformiert werden. An die Stelle des bisherigen Benotungssystems solle ein individuelles Prüfverfahren treten, heißt es in dem gestern vorgestellten Konzept des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU ). Ab Anfang 2016 solle es statt Noten kurze Prüfberichte für die einzelnen Einrichtungen geben.

"Die Bürger brauchen messbare Kriterien, an denen sie die Qualität von Pflege und Betreuung festmachen und vergleichen können", so Laumann. Nach Laumanns Vorstellungen soll der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis Ende des Jahres Vorgaben für die Kurzzusammenfassung erarbeiten, die den Verbrauchern einen Vergleich der Einrichtungen ermöglichen sollen. Für die Bewertung von Heimen müsse es Kriterien mit einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage geben. Dafür solle zum 1. Januar 2016 ein Pflegequalitätsausschuss errichtet werden, der ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem für Pflegeeinrichtungen berät und als Richtlinie beschließt. In diesem Ausschuss sollen neben den Einrichtungs- und Kostenträgern künftig auch die Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe gleichberechtigt mit Stimmrecht vertreten sein.

Der Pflegequalitätsausschuss soll nach den Vorstellungen des Patientenbeauftragten eine gesetzliche Frist bis 31. Dezember 2017 bekommen, um die Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu er lassen.