Oberster Datenschützer kritisiert Behörden

Berlin. Gut vier Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes tun sich viele Behörden immer noch schwer mit der darin verankerten Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern

Berlin. Gut vier Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes tun sich viele Behörden immer noch schwer mit der darin verankerten Auskunftspflicht gegenüber den Bürgern. Von einer "Kultur der Offenheit" sei man dort "weit entfernt", klagte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, gestern bei der Vorstellung einer vorläufigen Gesetzes-Bilanz. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2006. Auf seiner Grundlage kann jeder Bundesbürger per Antrag Informationen sowie Akteneinsicht bei Bundesbehörden verlangen. Für die Auskunft kann je nach Aufwand eine Gebühr von bis zu 500 Euro fällig werden. Das Problem besteht laut Schaar darin, dass das Gesetz zahlreiche Ausnahmen enthält, die von vielen Behörden sehr restriktiv gehandhabt werden. So ist der Zugang zu Informationen ganz oder teilweise verbaut, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Auch bei Auskünften, die angebliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berühren, gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Er habe den Eindruck, dass manche Behörden es geradezu darauf anlegten, den interessierten Bürger durch überlange Verfahren und erhebliche Gebühren zu entmutigen, kritisierte Schaar. Die Geheimniskrämerei öffentlicher Stellen ist dann auch bisweilen kurios. Während etwa die USA gerade erst die konkrete Anzahl ihrer Atomsprengköpfe veröffentlichten, will die deutsche Bundespolizei laut Schaar noch nicht einmal mitteilen, wie viele Überwachungskameras sie an Bahnhöfen unterhält. Derweil mauerte das Bundesfamilienministerium mit Auskünften über die Fahrtenbücher der Dienstwagen, weil davon die "Regierungstätigkeit" berührt sei. Dies werde aber vom Gesetz nicht gedeckt, kritisierte Schaar. Auch über die Frage, bei welchen Unternehmen Mitarbeiter von Bundesministerien einer Nebentätigkeit nachgehen, hielten sich nahezu alle Ressorts mit Argumenten bedeckt, die Schaar nicht nachvollziehen konnte. Viele Bürger lassen sich die Verschwiegenheit nicht gefallen. In den letzten beiden Jahren wandten sie sich in 248 Fällen an den Datenschutzbeauftragten, weil sie ihr Recht auf Informationszugang verletzt sahen. In rund 40 Prozent der Fälle konnte Schaar für Abhilfe sorgen. Dabei revidierten die Behörden ihren Standpunkt entweder ganz, oder sie gewährten zumindest in einen Teil der gewünschten Unterlagen Einblicke. vet

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort