Oberlandesgericht billigt Freilassung von Karlheinz Schreiber

München. Der Freilassung des gesundheitlich angeschlagenen früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber steht nichts mehr im Wege. Eine von der Augsburger Staatsanwaltschaft dagegen eingelegte Beschwerde hat das Oberlandesgericht in München (OLG) am Freitag als unbegründet verworfen. Schreiber hatte vor wenigen Wochen einen Herzinfarkt erlitten

München. Der Freilassung des gesundheitlich angeschlagenen früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber steht nichts mehr im Wege. Eine von der Augsburger Staatsanwaltschaft dagegen eingelegte Beschwerde hat das Oberlandesgericht in München (OLG) am Freitag als unbegründet verworfen. Schreiber hatte vor wenigen Wochen einen Herzinfarkt erlitten. Das Landgericht Augsburg hatte deshalb am vergangenen Dienstag den Haftbefehl gegen den 78-Jährigen unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt.Wie Sprecherin des Oberlandesgerichts am Freitag weiter mitteilte, kann Schreiber erst dann aus der Haft entlassen werden, wenn er die angeordnete Sicherheitsleistung in Höhe von 100 000 Euro und seine Personaldokumente hinterlegt hat. Auf die Frage, ob und wann dies der Fall sein werde, habe das Gericht keinen Einfluss. Schreiber war im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung von 7,3 Millionen Euro zu acht Jahren Haft verurteilt worden. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort