NPD-Verbotsverfahren: Kein Zweifel an Müllers Unvoreingenommenheit

Karlsruhe/Saarbrücken · Die NPD ist im Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit der Ablehnung von Richtern gescheitert. Die Verfassungshüter verwarfen sie als unzulässig. Die NPD hatte die Verfassungsrichter Peter Müller und Peter Huber wegen Befangenheit abgelehnt und dies mit Zitaten der früheren Politiker begründet.

So habe Müller in seiner Zeit als Ministerpräsident des Saarlands gesagt, dass die NPD "unstreitig verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und rassistische Inhalte vertritt". Die Richter sahen aber keinen Anlass, an der Unbefangenheit der Richter zu zweifeln, weil sie sich vor ihrer Zeit als Richter politisch geäußert haben. Die Wahl von Richtern mit einer politischen Vergangenheit sei dem Grundgesetz zufolge sogar erwünscht, "um ihre politischen Erfahrungen für die Verfassungsrechtsprechung fruchtbar zu machen".

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