NPD scheitert mit Eilantrag gegen Bundespräsident Gauck

Karlsruhe · Bundespräsident Joachim Gauck muss sich von der NPD nicht den Mund verbieten lassen. Die rechtsextreme Partei scheiterte gestern vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrem Eilantrag, Gauck solle Äußerungen zum Nachteil des NPD-Wahlkampfes unterlassen.

(AZ: 2 BvE 4/13) Gauck hatte ausländerfeindliche Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf kritisiert: "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen."

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