Neuer Befangenheitsantrag im NSU-Prozess gescheitert

München · Die Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihr mutmaßlicher Helfer Ralf Wohlleben sind im Münchner NSU-Prozess erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen ihre Richter gescheitert. Der Beschluss eines Senats des Oberlandesgerichts wurde gestern vor Beginn der Verhandlung an die Prozessbeteiligten verteilt.

Außerdem lehnte das Gericht einen Antrag Wohllebens auf Entlassung aus der U-Haft ab. Seine Verteidiger hatten geltend gemacht, nach seiner Aussage im vergangenen Dezember gebe es keinen dringenden Tatverdacht mehr und auch keine Haftgründe. In seinem Beschluss befand das Gericht dagegen, Wohllebens Angaben seien "teilweise unglaubhaft". In seiner Einlassung habe er "lediglich bereits verjährte Straftaten" bestätigt. Außerdem bestehe der "Haftgrund der Schwerkriminalität" fort. Zschäpe und Wohlleben sind seit dem Auffliegen des NSU im November 2011 inhaftiert.

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