Neue Studie sieht Lohnabstand gewahrt

Was wurde untersucht?Die Einkommensverhältnisse in insgesamt 196 Fallbeispielen, bei denen sich die Bruttostundenlöhne des Verdieners zwischen 5,95 Euro (Wachmann im Osten) und 14,07 Euro (Arbeiter im produzierenden Gewerbe West) bewegen. Die Zeitarbeit als typischer Vertreter im Niedrigverdienstbereich wurde genauso erfasst wie die Gastronomie

Was wurde untersucht?Die Einkommensverhältnisse in insgesamt 196 Fallbeispielen, bei denen sich die Bruttostundenlöhne des Verdieners zwischen 5,95 Euro (Wachmann im Osten) und 14,07 Euro (Arbeiter im produzierenden Gewerbe West) bewegen. Die Zeitarbeit als typischer Vertreter im Niedrigverdienstbereich wurde genauso erfasst wie die Gastronomie.Was ist das Ergebnis? Je nach Haushaltstyp liegen die Einkünfte monatlich um etwa 280 bis 900 Euro höher als bei vergleichbaren Haushalten mit Hartz IV. Worauf stützt sich Guido Westerwelle? Die Behauptung, dass sich wegen Hartz IV eine Arbeit für viele kaum noch lohne, geht nach den Worten von Wohlfahrtsverbands-Chef Ulrich Schneider auf "äußerst dubiose Berechnungen" zurück. Als Beispiel führte er den Bund der Steuerzahler an, der ein verheiratetes Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern einem Hartz-IV-Haushalt gegenüber gestellt hat. Demnach hätte diese Familie inklusive Kindergeld 268 Euro weniger zur Verfügung. Der Steuerzahlerbund ignorierte dabei aber das Wohngeld und die Kinderzuschläge von knapp 550 Euro. Trotz des Kinderzuschlages gibt es viele "Aufstocker". Warum? Um den Kinderzuschlag zu bekommen, muss ein Paar im Monat mindestens 900 Euro verdienen (Alleinstehende rund 600 Euro). Bei niedrigeren Verdiensten entfällt der Anspruch. Die Familie ist dann zusätzlich auf Hartz IV angewiesen. Bei kinderlosen Niedrigverdienern gibt es kein mit dem Kinderzuschlag vergleichbares Instrument zur Vermeidung von Hartz IV. Gegenwärtig sind rund 337 000 Menschen trotz Vollzeitjob auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Steht der Wohlfahrtverband mit seinen Berechnungen allein da? Nein. Auch die Bundesagentur für Arbeit verweist darauf, dass schon die Freibetragsregelung bei den Hinzuverdiensten für ein höheres Monatseinkommen sorgt, als wenn es nur aus Hartz IV bestehen würde. Der Lohnabstand ist darüber hinaus durch Wohngeld oder Kinderzuschlag gewahrt. Allerdings: Wie hoch der Abstand zwischen einem Arbeitseinkommen und einem Mix aus Niedriglohn und staatlichen Transfers sein sollte, ist eine politische Diskussion. Im Sozialgesetzbuch wird darüber nichts gesagt. vetMeinung

Beitrag zur Versachlichung

Von SZ-KorrespondentStefan Vetter Die Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes leistet wie zuvor schon die Arbeitsagentur einen Beitrag zur Versachlichung der aufgeheizten Diskussion um Hartz IV. Fragt sich nur, warum FDP-Chef Westerwelle sie weiter so unerschütterlich befeuert. Ganz einfach. Weil es viel bequemer ist, gegen angeblich faule Hartz-IV-Empfänger zu polemisieren, anstatt sich zum Beispiel Gedanken über das bedrohlich fallende Lohnniveau in den unteren Einkommensbereichen zu machen.

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