Neonazi-Märsche bleiben verboten

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von Neonazi-Aufmärschen in Wunsiedel zur Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bestätigt. Auch die vorangegangene Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen durch den Bundestag im Frühjahr 2005 sei rechtmäßig, urteilten die Leipziger Richter gestern

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von Neonazi-Aufmärschen in Wunsiedel zur Erinnerung an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß bestätigt. Auch die vorangegangene Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen durch den Bundestag im Frühjahr 2005 sei rechtmäßig, urteilten die Leipziger Richter gestern. Zum Schutz des öffentlichen Friedens und der Menschenwürde von NS-Opfern und ihrer Nachkommen müsse eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hingenommen werden. Zugleich stellte das Gericht fest, dass der Verdacht der Volksverhetzung im konkreten Fall gerechtfertigt war. Die Glorifizierung der Person Heß wäre als Gutheißen der vom Nationalsozialismus ausgeübten Gewalt- und Willkürherrschaft wahrgenommen worden, hieß es zur Begründung. Geklagt hatte der Hamburger Anwalt Jürgen Rieger. Der Jurist, der mittlerweile Vizechef der rechtsextremen NPD ist, hatte für den 20. August 2005 eine Demonstration unter dem Motto "Gedenken an Rudolf Heß" im oberfränkischen Wunsiedel angemeldet. Das Landratsamt der Kleinstadt im Fichtelgebirge untersagte die Veranstaltung mit der Begründung, es bestehe dabei die konkrete Gefahr der Volksverhetzung. epd

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