Nahles verteidigt ihre Rentenpläne

Berlin · Mehr Gerechtigkeit und Anerkennung – damit hat Arbeitsministerin Nahles ihr milliardenschweres Rentenpaket gegen massive Kritik verteidigt. In die stimmt auch Altkanzler Gerhard Schröder ein.

Selbst Gerhard Schröder geht die Sache gegen den Strich. "Wie soll das finanziert werden?", fragt der SPD-Altkanzler in seinem bald erscheinenden Buch mit dem Titel "Klare Worte", aus dem die "Bild"-Zeitung gestern passend zum Regierungsbeschluss über das milliardenschwere Rentenpaket zitierte. Vor allem zur geplanten Rente mit 63 schreibt Schröder Klartext: "Ein absolut falsches Signal." Seine Parteifreundin, Arbeitsministerin Andrea Nahles, nahm den Rüffel sportlich. Sie habe in Schröders Amtszeit ebenfalls manches Gesetz kritisiert. "Da kann ich mich nicht beschweren, wenn er das jetzt mit meinem macht."

Die 43-jährige Sozialdemokratin war gestern eigens in die Bundespressekonferenz gekommen, um die rentenrechtlichen Verbesserungen für Mütter und langjährige Arbeitnehmer zu verteidigen. Dabei pries Nahles die Pläne gleich mehrfach als gerecht, solidarisch und "solide finanziert". Zumindest in der Fachwelt herrscht allerdings Einigkeit, dass es gerade damit nicht weit her ist. Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, soll laut Vorlage ab 1. Juli schon mit 63 in Rente gehen können. Und zwar ohne die bislang üblichen Abschläge. Das gilt aber nur für den Jahrgang 1952. Für alle später Geborenen wird die Altersgrenze schrittweise um jeweils zwei Monate pro Jahrgang auf 65 Jahre heraufgesetzt. Umstritten ist, dass Nahles auch Zeiten von Arbeitslosengeld I zu den 45 Beitragsjahren zählen will, nicht aber längere Phasen der Arbeitslosigkeit, für die Arbeitslosenhilfe beziehungsweise Hartz IV fällig wurde. Die Rentenversicherung hatte darauf hingewiesen, dass sie bei den verfügbaren Daten nicht zwischen kürzerer und längerer Arbeitslosigkeit unterscheiden könne. Deshalb korrigierte Nahles ihren Entwurf. Demnach soll auch eine eidesstattliche Versicherung des Arbeitnehmers als Nachweis genügen, wenn es keine Belege gibt.

Ein weiterer Einwand ist damit aber nicht vom Tisch. So verwies die Rentenversicherung auch darauf, dass die Höchstdauer des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten Jahrzehnten mehrfach verändert wurde. Deshalb könne die abschlagsfreie Rente mit 63 im individuellen Fall davon abhängen, "zu welcher Zeit und in welchem Alter die betroffene Person arbeitslos war". Ob sich das mit dem Gleichheitsgrundsatz verträgt, könnte noch ein Fall für die Gerichte werden.

Obendrein gibt es die Befürchtung, dass ältere Arbeitnehmer, die zwei Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, schon mit 61 aus dem Betrieb ausscheiden (müssen), um dann nahtlos in Frührente zu gehen. Einerseits hielt Nahles solche Sorgen gestern für unbegründet, andererseits unterstellte sie der Wirtschaft entsprechende Ambitionen, um Ältere loszuwerden. Dabei war es die Arbeitgeberseite selbst, die zuerst auf das Problem der Frühverrentung hingewiesen hatte. Treibender Keil dafür könnten nämlich auch die Arbeitnehmer sein. Nach einer aktuellen Umfrage will nicht einmal jeder dritte Beschäftigte voll bis zur regulären Rente arbeiten. In der Wirtschaft kalkuliert man dagegen mit deutlich mehr älteren Vollzeitkräften, um die Betriebe am Laufen zu halten. Schließlich haben viele von ihnen schon jetzt Nachwuchssorgen. Nahles räumte ein, dass eine verfassungskonforme Lösung gegen die "Rente mit 61" noch nicht gefunden sei. Darum soll sich nun der Bundestag im weiteren Gesetzgebungsverfahren kümmern.

Insgesamt kostet die Rente mit 63 bis 2030 rund 17,7 Milliarden Euro. Die verbesserte Mütterrente schlägt im gleichen Zeitraum mit 55,7 Milliarden Euro zu Buche. Bezahlt werden sollen die zusätzlichen Leistungen zunächst aus den Reserven der Rentenkasse, bevor der Rentenbeitrag im Jahr 2019 von jetzt 18,9 auf 19,7 Prozent steigt. Ohne das Rentenpaket wäre nur eine Erhöhung auf 19,1 Prozent fällig gewesen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort