Nach Haft in die Psychiatrie

Erfurt. Der Thüringer Innenminister Peter Huber (CDU) will gefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Haft in der Psychiatrie unterbringen. Damit könne das Problem der umstrittenen nachträglichen Sicherungsverwahrung gelöst werden, sagte Huber. Der aktuelle Zustand, dass solche Täter freigelassen und dann rund um die Uhr beobachtet werden müssen, sei nicht durchzuhalten

Erfurt. Der Thüringer Innenminister Peter Huber (CDU) will gefährliche Straftäter nach Verbüßung ihrer Haft in der Psychiatrie unterbringen. Damit könne das Problem der umstrittenen nachträglichen Sicherungsverwahrung gelöst werden, sagte Huber. Der aktuelle Zustand, dass solche Täter freigelassen und dann rund um die Uhr beobachtet werden müssen, sei nicht durchzuhalten. "Wir prüfen deshalb zurzeit, ob wir mit dem Unterbringungsgesetz weiterkommen." Damit können psychisch kranke Menschen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, zwangseingewiesen werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, mit der gefährliche Straftäter über ihre Haftzeit hinaus im Gefängnis bleiben müssen, war im Dezember 2009 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert worden. Im Gegensatz zur Sicherheitsverwahrung, die bereits im Urteil ausgesprochen wird, sei die nachträgliche Verhängung eine verkappte Strafverlängerung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will dieses Verfahren deshalb ersatzlos streichen - gegen Widerstände in der Union. Huber hält die Streichung grundsätzlich für korrekt, wirft der Bundesministerin jedoch vor, das Grundproblem der gefährlichen Straftäter zu unterschätzen. Dafür müsse sie Lösungsvorschläge unterbreiten. Seiner Ansicht nach gibt es nur eine Lösung: "Die Ministerin muss erklären, dass es nicht um Strafe geht, sondern um Gefahrenabwehr. Damit ist es Sache der Länder." dpa

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