Beratungen zur Corona-Lage in Deutschland Kampf gegen Corona: Über diese Punkte diskutiert die Bund-Länder-Runde heute

Heute beraten Bund und Länder über die weiteren Maßnahmen. Eine Beschlussvorlage sieht unter anderem vor, für die Boosterimpfung die Impfzentren zu reaktivieren. Auch werden Geimpfte und Genese aufgefordert, sich trotzdem regelmäßig testen zu lassen. Die Punkte im Überblick.

 Ein Apotheker bei der Auffrischungsimpfung.

Ein Apotheker bei der Auffrischungsimpfung.

Foto: dpa/Marijan Murat

Bund und Länder wollen bei ihrer Schalte an diesem Donnerstag umfassende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie ergreifen. Das geht aus der Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach sind unter anderem flächendeckende 2G-Regelungen und bessere Impfangebote geplant. Die Punkte im Einzelnen:

Impfzentren Bund und Länder „rufen alle bislang ungeimpften Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und sich jetzt zügig gegen das SARS-CoV2-Virus impfen zu lassen“, heißt es in dem Papier. Und weiter: „Bund und Länder werden die Impfangebote ausweiten. Der Bund sagt zu, die Impfzentren und andere über die Länder organisierte Impfmöglichkeiten weiter in der bisherigen Weise bis zum 30. April 2022 finanziell zu unterstützen. Die Impfberatung soll ausgeweitet werden“, so die Vorlage.

Bei den Booster-Impfungen sind noch Fragezeichen, wie eckige Klammern verraten. So heißt es im Papier: „Die Länder werden die erforderlichen Kapazitäten schaffen, um bis zum Jahresende [X] Mio. Impfungen zusätzlich zur Kapazität des Regelsystems durchführen zu können.“ Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollten intensiv „Booster“-Impfungen anbieten. „Die Vergütung pro Impfung [wird / wurde] erhöht. Die Länder werden alle Bürgerinnen und Bürger über [18] Jahre anschreiben und schrittweise gezielt zur „Booster“-Impfung einladen“, heißt es in der Vorlage.

Pflegeheime Zudem planen Bund und Länder demnach, dass es mehr Tests in Pflegeheimen geben soll. In der Vorlage steht: „Daher sollen bundeseinheitlich in diesen Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Besucherinnen und Besucher täglich eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis zu dreimal wöchentlich ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden.“

3G am Arbeitsplatz Für Arbeit im Betrieb sind 3G-Regeln vorgesehen. „Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genese, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Dies muss täglich nachgewiesen werden.“ Die Arbeitgeber sollen dies kontrollieren, bekommen ein Auskunftsrecht und sollen mindestens zweimal pro Woche kostenfreie Tests anbieten.

Nahverkehr Für den Nahverkehr kommt eine 3G-Regel.

Freizeitbereich Es soll eine flächendeckende 2G-Regelung geben: „Die Länder werden daher, sofern noch nicht geschehen, den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen und übrigen Veranstaltungen - insbesondere in Innenräumen -, gastronomischen Einrichtungen, körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen“, heißt es im Papier. Auch soll die Quote der Krankenhausbelegung einen festen Schwellenwert bekommen, der jedoch noch nicht definiert ist. „Die Länder werden zudem, sofern die für das jeweilige Land ausgewiesene Hospitalisierungsrate den Schwellenwert [X] überschreitet, Ausnahmen und Erleichterungen von Schutzmaßnahmen auch bei geimpften und genesenen Personen vom Vorliegen eines negativen Testergebnisses abhängig machen oder trotz 2G-Regelung zusätzliche Schutzmaßnahmen veranlassen (2G plus)“, heißt es im Papier. Das soll insbesondere in Clubs und Bars gelten. Ausnahmen von 2G gelten für Kinder unter 12 Jahren und Erwachsene, die nicht geimpft werden können.

Kontrollen und Bußgelder In dem Entwurf heißt es, die Schutzmaßnahmen könnten nur dann ihre volle Wirkung entfalten und zügig wieder zurückgefahren werden, wenn sie verlässlich eingehalten würden. „Dies erfordert eine strikte Kontrolle etwa von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen bei entsprechenden Zugangsbeschränkungen.“ Die Länder sollen deshalb die Bußgeldrahmen anheben, die Kontrolldichte erhöhen und Verstöße entschieden sanktionieren.


Testungen Die bereits wieder kostenlosen Bürgertests sind ein Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Die Kosten dafür trägt der Bund. In dem Entwurf heißt es, Kanzlerin und Ministerpräsidenten appellierten auch an alle geimpften und genesenen Bürger, „sich bei längeren Kontakten, auch im privaten Kontext, regelmäßig testen zu lassen“.

Kinder Die Testungen von Schülern und Kitakindern soll von den Ländern weiter durchgeführt werden. Und zwar regelmäßig und kindgerecht – bestmöglich durch Lolli-Pool-PCR-Testungen. Zudem soll es eine Infokampagne zum Boostern für das Personal in Kitas und Schulen sowie Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren geben.

Pflegekräfte Die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege soll dauerhaft und stetig verbessert werden. „Dieses Handlungsfeld wird die künftige Bundesregierung umgehend und prioritär aufgreifen müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub“, heißt es in dem Papier. Zudem soll es erneut eine Einmalzahlung in Form eines Pflegebonus geben.

Sonstige Hilfen Die Krankenhäuser erhalten einen „Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern“. Die Kosten übernimmt der Bund. Zudem sagt er den Ländern zu, sie bei Bedarf beim Testen, Impfen oder den Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwa durch Bundeswehrsoldaten oder das Technischen Hilfswerk zu unterstützen. Zudem soll die sogenannte Überbrückungshilfe III plus bis in den März 2022 verlängert werden. Finanzielle Unterstützung sollen weiterhin Eltern erhalten, die wegen der Pandemie die Betreuung ihrer Kinder übernehmen müssen.

Die Anwendung wichtiger, im Infektionsschutzgesetz aufgeführter Maßnahmen setzt die Feststellung des Bestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite voraus, die jederzeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen durch den Bundestag getroffen werden kann. Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern bitten den Bundestag, diese Entscheidung stets im Lichte einer aktuellen Bewertung der Frage zu treffen, ob eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil die Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

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