Ministerium will Patientenrechte bei Ärztepfusch stärken

Berlin. Patienten sollen sich bei Behandlungsfehlern künftig besser juristisch wehren können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Danach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen

Berlin. Patienten sollen sich bei Behandlungsfehlern künftig besser juristisch wehren können. Das sieht der Entwurf für ein Patientenrechte-Gesetz vor. Danach müssen die Krankenkassen künftig allen Versicherten, die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler werden, bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen."Wir sorgen dafür, dass die Krankenkasse verpflichtet wird, den Patienten zu beraten und dabei zu unterstützen, seine Ansprüche geltend zu machen", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der "Süddeutschen Zeitung".

Laut Patientenorganisationen sterben pro Jahr etwa 17 000 Menschen an den Folgen ärztlicher Behandlungsfehler, berichtete die Zeitung. Rund eine Million erleide zum Teil schwere Folgeschäden. Nach Angaben des Arbeitskreises Medizingeschädigter verlangen jährlich 30 000 Patienten Schadenersatz für Ärztefehler. Nur die Hälfte erhalte jedoch Recht.

Über ein Patientenrechte-Gesetz wird seit Jahren gestritten. Die Ärzteschaft hatte sich lange dagegen gewehrt. Der Gesetzentwurf galt lange als überfällig. Schwarz-Gelb hatte das Vorhaben 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Regelung, die jetzt gemeinsam mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erarbeitet wurde, soll zunächst nur für die etwa 70 Millionen Kassenpatienten gelten. Ein Sprecher Bahrs sagte, die Rechte von Patienten würden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. "Damit wird es ihnen auch besser ermöglicht, ihre Rechte einzufordern."

Bisher sind Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen geregelt. Das geplante Gesetz soll das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich verankern und damit etwa das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen festschreiben, hieß es aus dem Ministerium.

Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, sagte: "Wir freuen uns darüber, dass die Rechte unserer Versicherten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bei Behandlungsfehlern gestärkt werden sollen." Lange Rechtsstreitereien und Verfahrens-Tricks zu Lasten der geschädigten Patienten müssten endlich der Vergangenheit angehören. dpa

Foto: Becker/dpa

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