Ministerin erwägt Gesetz gegen korrupte Ärzte

Berlin. Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bislang noch bremst, erwägt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine gesetzliche Regelung

Berlin. Die Rufe nach strengeren Regeln für korrupte Ärzte werden lauter - auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition. Während Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bislang noch bremst, erwägt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine gesetzliche Regelung. In der "Passauer Neuen Presse" räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein, dass das ärztliche Standesrecht bereits Sanktionsmöglichkeiten biete. "Wenn sich aber Hinweise auf ein erhebliches Vollzugsdefizit des verpflichtenden Standesrechts verdichten, wird die Bundesregierung über gesetzliche Regelungen zur Ärztekorruption nachdenken müssen", sagte sie. Gesundheitsminister Bahr sieht bislang keinen Grund zur Eile. Aus dem Ministerium heißt es, derzeit werde noch geprüft, ob es rechtlichen Änderungsbedarf gebe.

Im Juni 2012 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass sich niedergelassene Ärzte nicht strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geld annehmen. Anders als im Strafrecht gibt es jedoch Regelungen im ärztlichen Berufsrecht, die es Ärzten verbieten, sich bestechen zu lassen. Leutheusser-Schnarrenberger betonte, die Ärzte müssten von den Sanktionsmöglichkeiten im Standesrecht auch energisch Gebrauch machen.

Der CDU-Gesundheitspolitiker Spahn hatte sich bereits am Mittwoch für ein Eingreifen der Bundesregierung ausgesprochen, sollten die Ärzte nicht selbst gegen Korruption in den eigenen Reihen vorgehen. Gestern betonte er die Verantwortung der Ärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen, ihrer Kontrollfunktion stärker nachzukommen. Wenn die Ärzteschaft dies nicht tue, "dann ist die Bundesregierung gefordert", sagte er. Im ARD-"Morgenmagazin" warb er für Maßnahmen wie Geldstrafen oder den Entzug der Approbation. Solche Verfahren sollten eingeleitet werden, "damit jeder merkt, so geht es nicht".

Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery forderte ein generell härteres Vorgehen gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen. "Wir brauchen Regelungen, die das Entgegennehmen von geldwerten Vorteilen ahnden - nicht nur bei Medizinern, sondern bei allen Berufsgruppen im Gesundheitswesen", sagte Montgomery der "Passauer Neuen Presse".

Der Hartmannbund sieht aber auch die Krankenkassen in der Pflicht. Der Vorsitzende der Ärzteorganisation, Klaus Reinhardt, sagte der "Rheinischen Post", die Ärztekammern könnten Korruptionsfälle nur dann ahnden, wenn sie ihnen auch gemeldet würden. "Das wäre die eigentliche Aufgabe der Krankenkassen." Über ein Gesetz, das die Bestechlichkeit von niedergelassenen Ärzten unter Strafe stellt, könne man nachdenken, erklärte Reinhardt. "Nur dann muss auch klar sein, dass dies nicht nur für die Ärzte, sondern auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Architekten gelten muss." dpa/afp

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