Minister Friedrich will neue Gesetze für innere Sicherheit

Berlin. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission befasst sich seit gestern mit der Frage, ob die deutschen Anti-Terror-Gesetze noch den Anforderungen entsprechen. Auf dem Prüfstand stehen dabei Gesetzespakete, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet worden waren. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) forderte eine Ausweitung der Befugnisse

 Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger überprüfen derzeit die Anti-Terror-Gesetze. Foto: dpa

Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger überprüfen derzeit die Anti-Terror-Gesetze. Foto: dpa

Berlin. Eine von der Regierung eingesetzte Kommission befasst sich seit gestern mit der Frage, ob die deutschen Anti-Terror-Gesetze noch den Anforderungen entsprechen. Auf dem Prüfstand stehen dabei Gesetzespakete, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet worden waren. Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) forderte eine Ausweitung der Befugnisse. Als Beispiel nannte er die erleichterte Ausweisung gewaltbereiter Islamisten, eine Ausdehnung der Videoüberwachung und eine stärkere Stellung des Generalbundesanwaltes.

Die Sachverständigen sollen bis Juli einen Bericht vorlegen. Darin sollen sie Empfehlungen für die Beibehaltung oder für nötige Änderungen an der Gesetzgebung nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 formulieren. Die Attentate in den USA hatten in Deutschland einen Umbau der Sicherheitsarchitektur nach sich gezogen: Die Behörden erhielten im Verdachtsfall erweiterte Eingriffsbefugnisse - etwa auf Telefon- und Internetdaten oder Flugbewegungen.

Die Experten tagten gestern unter dem Vorsitz von Minister Friedrich und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Diese sah die Kommission "auf einem guten konstruktiven Weg" zu einer "kritischen Gesamtschau". Bei der Auftaktsitzung beschäftigte sich die Kommission mit einer ersten thematischen Bestandsaufnahme. Die nächste Sitzung soll im März stattfinden.

 Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger überprüfen derzeit die Anti-Terror-Gesetze. Foto: dpa

Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger überprüfen derzeit die Anti-Terror-Gesetze. Foto: dpa

Der Einsetzung der Kommission war ein Streit zwischen Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich vorausgegangen. Die FDP hatte 2011 einer Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze nur unter der Bedingung zugestimmt, dass eine Expertenkommission sie bewertet und Schlussfolgerungen zieht. Die FDP steht einigen der Gesetze sehr kritisch gegenüber, weil sie darin schwerwiegende Eingriffe in die Bürgerrechte sieht. afp

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