Menschenrechtsgerichtshof erlaubt erstmals passive Sterbehilfe

Paris · Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat erstmals ein Urteil zu passiver Sterbehilfe gefällt. Die Große Kammer entschied sich mehrheitlich dafür, die künstliche Ernährung eines seit Jahren im Wachkoma liegenden Franzosen einzustellen.

Die beiden Frauen im Leben des Vincent Lambert waren anwesend, als der Richter des Straßburger Menschenrechtsgerichts gestern sein Urteil verkündete. Seine Mutter Viviane Lambert und seine Frau Rachel reden seit Jahren nicht mehr miteinander. Doch sie verfolgten nur wenige Meter voneinander entfernt die Entscheidung, die Dean Spielmann als Vorsitzender der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes verkündete. Eine Entscheidung, die Vincent erlaubt zu sterben.

Seit einem Autounfall 2008 liegt der 38-Jährige mit irreversiblen Gehirnverletzungen im Wachkoma . Der Krankenpfleger soll sich im Gespräch mit seiner Frau, ebenfalls Krankenschwester, dagegen ausgesprochen haben, im vegetativen Zustand künstlich am Leben gehalten zu werden. Doch eine Patientenverfügung hat der Vater einer kleinen Tochter nicht hinterlassen. Seit Jahren streiten sich deshalb Mutter und Frau, ob die Ärzte die künstliche Ernährung des Patienten einstellen dürfen. Nein sagt die erzkatholische Viviane Lambert, die in ihrem Sohn einen behinderten Menschen sieht, der nun zu Tode gehungert werden soll. Von "verkappter Euthanasie" ist die Rede. Doch die blasse Rachel Lambert, die ihren Mann in mehreren Spezialkliniken auf seinen Zustand untersuchen ließ, will Vincent in seinem Sinne sterben lassen und wird dabei von sechs seiner Geschwister unterstützt. Zweimal entschied ein Ärzte-Kollegium zusammen mit ihr, die künstliche Ernährung des Patienten einzustellen. Zweimal legten Viviane Lambert und ihr Mann dagegen Berufung ein. Zuletzt war es der französische Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht, der sich mit dem Fall befasste. Und das Gremium machte es sich nicht leicht: drei auf Fälle wie Lambert spezialisierte Neurologen zogen die Juristen hinzu, ebenso wie die staatliche Medizin-Akademie, die Ethikkommission, die Ärztekammer und den Abgeordneten Jean Leonetti, der 2005 die heiklen Fragen des Lebensendes in ein eigenes Gesetz fasste.

Als der Staatsrat dann vor einem Jahr entschied, dass eine Einstellung der künstlichen Ernährung rechtmäßig sei, schien die Rechtslage klar zu sein. Doch die Lamberts gaben nicht auf: Sie riefen sofort den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an, der sich ebenfalls Zeit ließ mit seinem Urteil. Gestern stellten die Richter dann klar: das Recht auf Leben, in Artikel zwei der europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten, wird durch einen Ernährungsstopp bei Vincent Lambert nicht verletzt. Zwölf der 17 Richter vertraten diesen Standpunkt. Sie würdigten vor allem die Sorgfalt, mit der die französische Justiz den schwierigen Fall behandelt hatte. "Die Angelegenheit war Gegenstand einer intensiven Untersuchung, wo alle Standpunkte gehört und alle Aspekte abgewogen wurden." Vincents Eltern wollen sich auch nach der Straßburger Entscheidung, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann, nicht geschlagen geben. Sie fordern nun, dass ein neues Ärzte-Kollegium über das Schicksal des 38-Jährigen berät.

Meinung:
Wegweisendes Urteil

Von SZ-Korrespondentin Christine Longin

Mit Anfang 30 denken die wenigsten ans Sterben. Auch Vincent Lambert nicht, der vor sieben Jahren nach einem Motorradunfall ins Wachkoma fiel. Der Familienvater hat keine Patientenverfügung hinterlassen, deshalb ging sein Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Erstmals mussten sich die Straßburger Richter mit passiver Sterbehilfe beschäftigen. Und sie fällten ein Urteil, das nun für die europäische Rechtsprechung wegweisend sein dürfte. Ein Urteil, das Wert legt auf eine genaue Prüfung der Umstände, unter denen über ein Ende der künstlichen Ernährung entschieden wird. Ein Urteil, das den Eindruck vermeiden will, Leben sei ab einem bestimmten Moment generell nicht mehr lebenswert.

Ein Urteil, das vielmehr den Einzelfall sieht: Den Fall des Vincent Lambert, der mit seinem traurigen Schicksal für Klarheit gesorgt hat in der europäischen Rechtsprechung .

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