Menschenrechtsgericht rügt Verbot von Samen- und Eizellenspenden

Straßburg. Österreich verstößt mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Außerdem diskriminiere dieses Verbot unfruchtbare Paare, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag fest. Die Richter gaben zwei Paaren Recht, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt blieb

Straßburg. Österreich verstößt mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Außerdem diskriminiere dieses Verbot unfruchtbare Paare, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag fest. Die Richter gaben zwei Paaren Recht, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt blieb. Ihnen muss Österreich jeweils 10 000 Euro Schadenersatz zahlen. afp

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