Mehr Rechte für Opfer von Straftaten

Berlin. Opfer und Zeugen von Straftaten sollen mehr Rechte erhalten. Ihre Rolle im Strafverfahren soll gestärkt und das Recht zur Nebenklage ausgeweitet werden. Um ihnen eine angstfreie Aussage zu ermöglichen, müssen Zeugen in bestimmten Fällen nicht mehr ihren Wohnort angeben, sondern können eine Deckadresse nennen

Berlin. Opfer und Zeugen von Straftaten sollen mehr Rechte erhalten. Ihre Rolle im Strafverfahren soll gestärkt und das Recht zur Nebenklage ausgeweitet werden. Um ihnen eine angstfreie Aussage zu ermöglichen, müssen Zeugen in bestimmten Fällen nicht mehr ihren Wohnort angeben, sondern können eine Deckadresse nennen. Dies sieht ein gestern von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD, Foto: ddp) vorgelegter Entwurf für ein zweites Opferrechtsreformgesetz vor. Der Staat müsse nicht nur die Täter bestrafen, sondern auch Verantwortung für die Opfer tragen. "Vor allem für Opfer schwerer Straftaten ist es sehr wichtig, dass ihre Belange im Strafverfahren angemessen berücksichtigt werden. Dies dient vielen auch zur Aufarbeitung des Erlebten", betonte Zypries. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl 2009 verabschiedet werden. Schon 1986 hatte das erste Opferschutzgesetz die Nebenklage ausgebaut. Dieses Recht soll nun auf alle Taten erweitert werden, bei denen die Opfer unter schweren Folge zu leiden haben. Nach Einschätzung des Justizministeriums dürfte dadurch die Zahl von derzeit 10000 Nebenklagen noch zunehmen. Nebenklagen sind jetzt zugelassen bei Mord- und Tötungsdelikten, Körperverletzung, sexuellem Missbrauch und Freiheitsberaubung. Nebenkläger können eigene Beweisanträge stellen und Rechtsmittel einlegen. Künftig sollen dem Entwurf zufolge auch Opfer von Zwangsheirat oder sexueller Nötigung ein Recht auf Nebenklage erhalten, ebenso Opfer von Raub und Erpressung. Ferner soll der Kreis derjenigen erweitert werden, die Anspruch auf einen kostenlosen Opferanwalt haben. In das neue Gesetz sollen auch erweiterte Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden aufgenommen werden. Erstmals gesetzlich verankert wird die Befugnis, jederzeit einen Anwalt als Zeugenbeistand in Anspruch zu nehmen. Nebenkläger sollten nach einer Empfehlung von Zypries generell einen Anwalt oder einen anderen Begleiter an ihrer Seite haben. Auch die Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen will der Entwurf verbessern. Vorgesehen ist, die Schutzaltergrenze von 16 auf 18 Jahre hochzusetzen. Dieser Schutz erlaubt, eine Vernehmung aufzuzeichnen, sie allein durch den Vorsitzenden Richter oder ohne Anwesenheit des Angeklagten vorzunehmen. Die FDP begrüßte, dass die Opfer endlich wieder in den Mittelpunkt des Strafverfahrens rücken. "Das Signal, das von diesem Gesetzentwurf ausgeht, ist vollkommen richtig. Die Opfer von schweren Straftaten dürfen im Strafprozess nicht nochmal zum Opfer werden", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen. dpa

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