Kommentar Ein ausgewogener Entwurf
Bisher hat die Polizei nur das aus DNA-Spuren ermittelte Geschlecht eines Verdächtigen zu Fahndungszwecken verwenden dürfen. Sie kann jedoch viel mehr. Sie kann am Erbgut auch Alter, Augen-, Haar- und Hautfarbe ablesen.
Ja, sogar aus welcher Weltregion einer kommt. Freilich nutzt solcherart Fahndung nur, wenn die DNA von denen der „Bio-Deutschen“ abweicht: dunkelhäutig, schwarze Haare, Herkunft Afrika oder Asien.
„M – Eine Stadt sucht einen Mörder“, hieß ein Filmklassiker. Künftig könnte er heißen: „A – Eine Stadt sucht einen Afrikaner, ca. 50 Jahre“. Ein Fahndungsinstrument das sich praktisch nur gegen Ausländer richtet, wäre jedoch absolut diskriminierend. Klar ist, dass man bei der alten Beschränkung nicht stehen bleiben kann. Klar ist aber auch, dass man nicht alles machen darf, was möglich ist, wenn die Nebenwirkungen schlimmer sind als der Nutzen. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums versucht, die Waage zu halten.