Mehr Geld für Unterhaltspflichtige

Düsseldorf. Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. Für die betroffenen Kinder steht dagegen die zweite Nullrunde an - die Unterhaltssätze für sie bleiben unverändert. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mitgeteilt

Düsseldorf. Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr von seinem Geld behalten. Für die betroffenen Kinder steht dagegen die zweite Nullrunde an - die Unterhaltssätze für sie bleiben unverändert. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht gestern mitgeteilt. Ein erwerbstätiger Unterhaltszahler mit Schulkindern bis 21 Jahren darf künftig 1000 statt 950 Euro im Monat für seinen eigenen Bedarf behalten. Die Anhebung sei durch die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze notwendig geworden. "Die Opfergrenze ist das Existenzminimum", sagte Familienrichter Jürgen Soyka. Die Änderungen gelten ab 1. Januar 2013.Die Berechnung für den Unterhaltsanspruch nach der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" ist kompliziert. Ausschlaggebend ist zunächst das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Je nach Einkommensklasse und Alter seiner Kinder muss er zwischen 317 und 781 Euro pro Kind und Monat zahlen. Auf den Betrag wird aber noch die Hälfte des Kindergeldes angerechnet. Die Tabelle endet bei 5100 Euro monatlichem Nettoeinkommen. Darüber wird "nach den Umständen des Falls" entschieden.

Staat muss zuschießen

Dass der Unterhaltspflichtige jetzt 1000 Euro für sich behalten darf, kann zur Folge haben, dass in Fällen, in denen es nach Abzug des Selbstbehalts für den Mindestunterhalt des Kindes schon nicht mehr reicht, der Staat einspringen und zuschießen muss. Gleiches gilt für den Ex-Partner, wenn es aus der Restmasse nach Abzug von Kindesunterhalt und Selbstbehalt nicht mehr für dessen Existenzminimum reicht. Hier könnte der Zuschussbedarf noch schneller eintreten, denn der Kindesunterhalt und der Selbstbehalt haben Vorrang. "Das wird nicht wenig sein, was da auf den Staat zukommt", sagt Familienrichter Jürgen Soyka.

Verschärfen könnte sich dies bei steigenden Mieten und Energiekosten. Kann der Unterhaltspflichtige in teuren Wohngegenden nachweisen, dass 360 Euro Warmmiete zu knapp bemessen sind, erhöht sich sein Selbstbehalt und der Kuchen wird für die anderen kleiner - bis am Ende wiederum der Staat ausgleichen muss.

Die Erhöhung ist durch die höheren Hartz-IV-Regelsätze ausgelöst worden. Mit der Erhöhung des Selbstbehalts wird vermieden, dass arbeitende Unterhaltspflichtige reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden. Zugleich soll ihnen ein Arbeitsanreiz erhalten bleiben. dpa

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