Das hat die Bundesregierung beschlossen Die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets: Strompreisbremse, Heizkostenzuschuss II & Co.
Eine Strompreisbremse soll die Bürger entlasten, indem sie eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Das heißt, den Privathaushalten werde eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben (Basisverbrauch), ist dieser aufgebracht, wird der volle Marktpreis bezahlt – das soll zugleich Entlasten und einen Anreiz zum sparen schaffen. (Symbolbild)
Wohngeldempfänger erhalten einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro). Danach wird der Zuschuss dauerhaft in das Wohngeld integriert. Zudem wird mit der Wohngeldreform 2023 der Kreis der Anspruchsberechtigten auf zwei Millionen ausgeweitet. (Symbolbild)
Nachdem Rentner und Studenten im zweiten Entlastungspaket leer ausgegangen sind. Erhalten Rentner im Dezember eine Einmalzahlung über 300 Euro. Studenten werden mit 200 Euro bezuschusst. (Symbolbild)
Hartz IV wird zum 1. Januar 2023 in ein Bürgergeld umgewandelt und durch die Berücksichtigung der Inflation auf einen Regelsatz von etwa 500 Euro erhöht. (Symbolbild)
Die Besteuerung von Rentenbeiträgen soll 2023 wegfallen und Bürgern eine Entlastung von fünf Milliarden Euro bringen. (Symbolbild)
Das Kindergeld wird zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind um 18 Euro angehoben. (Symbolbild).
Es soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Sofern die Länder den gleichen Betrag zur Verfügung stellen, wird der Bund 1,5 Milliarden Euro für ein 9-Euro-Ticket-Nachfolger besteuern. (Symbolbild)
Um die Strompreisbremse zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden. Energieunternehmen, die zum Beispiel Erneuerbaren-, Kohle- oder Atomstrom zu gleichbleibend geringen Produktionskosten herstellen, erzielen derzeit auf dem europäischen Strommarkt sehr hohe Zufallsgewinne. (Symbolbild)
Um Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich bei den Energiekosten zu belasten, soll die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben werden. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas würde regulär zum 1. Januar 2023 um fünf Euro pro Tonne steigen. (Symbolbild)
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023. (Symbolbild).