Mann darf nicht Frauenbeauftragter werden

Erfurt. Behörden dürfen die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausschreiben. Männer dürften von der Bewerbung ausgeschlossen werden und könnten auch keine Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung geltend machen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern in Erfurt

Erfurt. Behörden dürfen die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ausschließlich für Frauen ausschreiben. Männer dürften von der Bewerbung ausgeschlossen werden und könnten auch keine Entschädigungszahlung wegen Diskriminierung geltend machen, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) gestern in Erfurt. (AZ: 8 AZR 77/09) Damit wies das BAG die Klage eines Mannes zurück, der sich für die Stelle der Frauenbeauftragten in der niedersächsischen Stadt Nordhorn beworben hatte. Die Kommune hatte in der Ausschreibung angeführt, dass nur Frauen bei der Auswahl berücksichtigt würden. Der Mann fühlte sich dadurch diskriminiert. Das BAG entschied jedoch gegen ihn. Werde der Erfolg der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten mit der Besetzung eines Mannes gefährdet, sei es legitim, diese nur für Frauen auszuschreiben. epd

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