Maas legt Gesetz gegen Korruption bei Ärzten vor

Berlin · Korruption in der Medizin wird künftig härter bestraft. Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD ) beschließen, der auch wieder für niedergelassene Mediziner, die sich etwa von der Pharmaindustrie bestechen lassen, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht.

Zuletzt machten sich hierbei aufgrund einer Gesetzeslücke nur angestellte Ärzte strafbar. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor rund zweieinhalb Jahren entschieden, dass niedergelassene Mediziner weder als Amtsträger noch als Beauftragte der Kassen handeln. Der von Maas geplante neue Paragraf 299a des Strafgesetzbuches sieht nun eine Bestrafung für alle "Angehörigen eines Heilberufs" vor. Neben der Haftstrafe von bis zu drei Jahren kommt auch eine Geldstrafe infrage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort