Lyoner bleibt Lyoner

Saarbrücken · Seit zehn Jahren ist saarländischer Lyoner mit einem Markenschutz versehen, doch der läuft in zwei Wochen aus. Die Innung verzichtet aus Kostengründen auf eine Verlängerung.

 Saarländisches Kulturgut: ein Ringel Lyoner. Foto: atb/Bonenberger

Saarländisches Kulturgut: ein Ringel Lyoner. Foto: atb/Bonenberger

Foto: atb/Bonenberger

Der Lyoner ist ein saarländisches Kulturgut. Bücher mit Rezepten und Geschichten rund um den Ringel füllen ganze Regale. Doch droht der Fleischwurst mit dem typischen Geschmack und den speziellen Zutaten jetzt Gefahr? Am 18. August endet der Schutz für "saarländischen Lyoner " als Wortmarke. Vor zehn Jahren hatte sich die Fleischerinnung Saar diesen Begriff beim Europäischen Patentamt in Alicante eintragen und schützen lassen. Diese Zeit ist jetzt abgelaufen und die Innung will den Markenschutz , der für Wurst, Konserven und andere Wurstwaren wie zum Beispiel Aufschnitt gilt, auch nicht mehr verlängern lassen. "Für uns ist das einfach zu teuer", sagen Innungsmeister Volker Weider und Geschäftsführer Markus Strauß. "Allein an amtlichen Gebühren würden rund 3000 Euro zusammenkommen", rechnet der Saarbrücker Anwalt und Markenrechts-Profi Manfred Wagner vor. Hinzu kämen die Honorare für die Anwälte, die den Markenschutz verwalten.

"Diesen Markenschutz finanzieren wir aus den Mitgliedsbeiträgen unserer Innungsbetriebe", merkt Strauß an. Und weil deren Zahl zurückgehe, sei die Kasse auch nicht mehrt so gut gefüllt wie in früheren Jahren. "Außerdem gab es schon saarländischen Lyoner , bevor der Markenschutz eingeführt wurde. Und es wird ihn auch danach geben." Darüber hinaus habe es in den vergangenen zehn Jahren keinen Fall gegeben, bei dem die Innung als Inhaber der Markenrechte juristisch die Messer wetzen musste. Das wäre beispielsweise dann der Fall gewesen, wenn ein Metzger außerhalb des Landes - schlimmstenfalls ein Pfälzer - mit saarländischem Lyoner geworben oder ein Innungsmitglied sich nicht an die Rezeptur gehalten hätte. "Allerdings wäre es auch schwierig gewesen, das Markenrecht durchzusetzen", sagt Innungsmeister Weider. Denn auch ein solcher Prozess hätte Geld gekostet.

Mit "saarländischem Lyoner " durfte in den vergangenen zehn Jahren nur werben, wer Mitglied der Fleischerinnung ist und die Rezeptvorgaben erfüllte. Diese besagen, dass für diese Art der Fleischwurst nur Naturdärme verwendet werden dürfen und sie über Buchenholz geräuchert werden muss. Vorgeschrieben ist zudem ein hoher Rindfleisch-Anteil, wobei zu mindestens 50 Prozent Magerfleisch verarbeitet werden muss. Zum Würzen sind Knoblauch und Zwiebeln alternativlos - beides frisch. Nicht fehlen darf ein Schuss Speisewürze, wobei die Insider auf die "Droge der Saarländer mit fünf Buchstaben (Maggi)" schwören. Was gar nicht geht, sind ein hoher Schweinefleisch-Anteil und die Verwendung von Kunstdärmen. Neben der Innung sehen es auch einige Fleischverarbeiter nicht tragisch, dass der Markenschutz für saarländischen Lyoner wegfällt. "Wir überzeugen mit Qualität", meint Roman Tschunky, Geschäftsführer der Saarbrücker Fleischwarenfabrik Schröder. "Wer bei uns Lyoner kauft, kann sicher sein, dass sie nach allen Regeln der Zunft hergestellt wurde."

Ähnlich argumentiert Michael Neu, Geschäftsführer der Überherrner Fleischwaren-Gruppe Kunzler. Im Gegensatz zu Schröder ist Kunzler nicht Mitglied der Fleischerinnung. Daher verkauft er seinen Lyoner auch als Fleischwurst. "Aber die Kunden bestellen Lyoner und sie wissen, dass er echt ist, auch wenn auf dem Kassenzettel Fleischwurst steht." Eine andere Geschmacksrichtung "würde im Saarland niemand akzeptieren."

Meinung
Von Würsten und Gesetzen
Von SZ-Redakteur Lothar Warscheid

In zwei Wochen läuft der europäische Markenschutz für den Begriff "saarländischen Lyoner" ab. Doch keine Angst - in den Fleischtheken des Landes wird weiterhin der Lieblingsringel der Saarländer liegen. Mit genau den Zutaten und Gewürzen, die für den einzigartigen Geschmack dieser heißgeliebten Fleischwurst sorgen. Vielleicht kauft ein cleverer Metzger der Fleischerinnung ja die Markenrechte ab. Dann gibt es nicht nur den "Lyoner mit der Plombe", sondern auch den "Lyoner mit dem Markenschutz". Auf jeden Fall sollte für den Lyoner niemals das Wurst-Zitat des Eisernen Kanzlers Otto von Bismarck gelten: "Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie."Was vom Gütesiegel "Made in Saarland" geblieben ist


Saarbrücken. Wenn es im Saarland um die Wurst geht, dann kann es nur Lyoner sein. Der Ringel gehörte zum Bergmannsfrühstück wie Weck, Senf und Bier. Apropos Senf - da schwören heute noch viele Saarländer auf Amora. "Ohne Melfor-Essig und Amora-Senf fahren meine Frau und ich nicht in Urlaub", beteuert etwa der saarländische Autor und Lebensart-Kenner Charly Lehnert. Bis heute werden Melfor und Amora (unter anderem) in St. Ingbert hergestellt. Manche Spezialitäten mit Nostalgie-Charakter sind immer noch in den Regalen zu finden: So hat etwa Stixi ein Comeback erfahren. Das Salzgebäck wird inzwischen nicht mehr in Ensdorf, sondern in Köln hergestellt. Andere Saar-Markennamen sind längst verschwunden: Lehnert erinnert dabei an Landsieg (Margarine) und Fauser Negerlein (Schoko-Brotaufstrich). Oder an die Waschmittel Valan und Hexim, den Obernauer Kaffee oder die Lolly-Gutzjer. ine
Über den Schutz von Produkten und Marken in der EU


Saarbrücken. Von Zeit zu Zeit schäumt die französische Champagnerwirtschaft über - weniger vor Freude als vor Zorn. Der Stempel Champagner zierte in der Vergangenheit schon so manch schnödes Schaumwein-Gebräu, markenrechtlich - wie zumeist auch qualitativ - zu Unrecht. Der Champagner ist wohl das bekannteste Beispiel für ein Produkt mit einem EU-Siegel "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.). Winzer aus anderen Regionen dürfen bei ihren Produkten lediglich auf das Champagner-Verfahren hinweisen. Dasselbe Siegel tragen auch etwa Allgäuer Emmentaler, Parma- und San Daniele-Schinken oder Fetakäse. Damit wird dem Verbraucher garantiert, dass das Produkt in einem bestimmten Gebiet erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurde. Mit dem EU-Siegel "geschützte geografische Angabe" (g. g. A.) wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Produkt eine besondere Beziehung zu einer Region hat (etwa Schwäbische Spätzle, Holsteiner Tilsiter oder Aachener Printen) und dass mindestens einer der Produktionsschritte Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung in der betreffenden Gegend oder dem Ort stattfinden. Das Gütezeichen "Garantiert traditionelle Spezialitäten" (g. t. S.) bezieht sich lediglich auf die traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren, etwa bei Serrano-Schinken oder Mozzarella.

"Saarländischen Lyoner" ist seit 2006 EU-Gemeinschaftsmarke. Letztere schützt bestimmte Marken EU-weit als Wort, als Bild und Form oder als eine Kombination von allem. ine

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