Ministerpräsidentenkonferenz Drei-Stufen-Plan beschlossen: Ab nächste Woche keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Die Corona-Infektionszahlen sind immer noch hoch – doch die Zeichen stehen trotzdem auf Entspannung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten verständigen sich auf einen Drei-Stufen-Plan, mit dem bereits ab der kommenden Woche die Maßnahmen schrittweise zurückgenommen werden.

Lockerungen ab nächste Woche: Diese Corona-Regeln gelten jetzt
Foto: dpa/Arne Dedert

Bund und Länder haben weitreichende Lockerungen beschlossen. Die ersten Lockerungen sollen bereits kommende Woche in Kraft treten.

„Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten“, sagte Scholz am Mittwoch in Berlin nach Beratungen von Bund und Ländern. Er sprach von einem „ganz besonderen Tag“ in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.

Der Drei-Stufen-Plan von Bund und Ländern:

Ab kommender Woche gilt:

  • Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19. März bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt.
  • Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können, ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt - ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder.

Ab dem 4. März gilt:

  • Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 4. März wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken.
  • Bei überregionalen Großveranstaltungen – inklusive Sport – gilt: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, maximal 6000 Zuschauer; im Außenbereich bis 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25 000 Zuschauer. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.
  • Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus).

Ab dem 20. März gilt:

  • „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Die Pandemie sei aber nicht vorbei, betonte Bundeskanzler Scholz. Deshalb müsse man für die Zeit nach dem 20. März noch einige Basis-Schutzmaßnahmen beibehalten. Er werde sich dafür einsetzen, dass die nötigen rechtlichen Regelungen rechtzeitig umgesetzt werden.

„Basisschutz“ - Scholz und die Ministerpräsidenten sind sich aber einig, dass es weiterhin möglich sein soll, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in „bestimmten Bereichen“ Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Laut Bund-Länder-Beschluss wird dafür ein „Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet“. Auch die Pflicht zum Homeoffice fällt weg. Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen herauskristallisieren, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März noch möglich sein werden.

Impfpflicht – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bleiben bei ihrer Einschätzung, dass eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland notwendig ist, entscheiden wird darüber aber der Bundestag. Beim Streitthema einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt es, die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung. Es werde nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten für ungeimpfte Beschäftigte kommen.

Genesenenstatus – Die Dauer des Genesenenstatus soll künftig nicht mehr durch das Robert Koch-Institut festgelegt werden. Die Übertragung dieser Kompetenz auf das RKI hatte für viel Kritik gesorgt, nachdem dieses überraschend den Status von sechs auf drei Monate verkürzt hatte.

Hochrisikogebiete – Weil die Inzidenzen weltweit durch Omikron in ganz andere Höhen geklettert sind, soll die Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. Momentan müssen Ungeimpfte nach Reisen in Länder ab einer Inzidenz von 100 noch in Quarantäne. Das hat insbesondere Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern.

Einige Länder formulieren Ausnahmen

Das Land Baden-Württemberg hat allerdings eine Protokollerklärung in den Beschluss eingefügt.  „Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz eine Lösung auf den Weg zu bringen, die es den Ländern ermöglicht, auch nach dem 19. März 2022 notwendige Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen.“

Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) drängt schon länger darauf, dass der „Instrumentenkasten“ der Länder für den Ernstfall gefüllt bleiben müsse.

Baden-Württemberg mahnt in der geplanten Protokollerklärung: „Die gemeinsam von Bund und Ländern angestrebten Öffnungsschritte erfordern eine Absicherung durch geeignete Maßnahmen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Länder auf den hoffentlich nicht eintretenden Fall unerwartet stark ansteigender Fälle mit einer Überlastung der Krankenversorgung angemessen reagieren können. Eine Öffnung ohne Absicherung widerspricht dem Vorsorgeprinzip.“ 

Das Land fordert deshalb, dass es auch nach dem 20. März möglich bleiben müsse, Kultur- und Sportveranstaltungen zu untersagen oder die Zuschauerzahl zu beschränken. Zudem sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch weiter testen können.

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