Ministerpräsidentenkonferenz Drei-Stufen-Plan beschlossen: Ab nächste Woche keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene

Die Corona-Infektionszahlen sind immer noch hoch – doch die Zeichen stehen trotzdem auf Entspannung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten verständigen sich auf einen Drei-Stufen-Plan, mit dem bereits ab der kommenden Woche die Maßnahmen schrittweise zurückgenommen werden.

Lockerungen ab nächste Woche: Diese Corona-Regeln gelten jetzt
Foto: dpa/Arne Dedert

Der Drei-Stufen-Plan von Bund und Ländern:

  • Geimpfte und Genesene sollen sich wieder ohne Begrenzung treffen dürfen. Die momentan noch geltende Begrenzung auf zehn Personen fällt weg. Ist auch nur ein Nicht-Geimpfter dabei, bleibt es aber bis zum 19. März bei der geltenden Regelung: Treffen sind mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt erlaubt.
  • Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte beim Shopping werden dort, wo sie noch gelten, aufgehoben. Wie im Supermarkt soll wieder jeder in allen Läden einkaufen können, ohne irgendeinen Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt - ob FFP2- oder OP-Maske entscheiden die Länder.
  • Auch wer nicht geimpft ist, soll ab dem 4. März wieder ins Restaurant dürfen. Hotels sollen dann ebenfalls wieder allen offen stehen. Voraussetzung ist die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises oder eines negativen Tests (3G). Berücksichtigt werden soll bei diesem Öffnungsschritt aber die Lage in den Kliniken.
  • Bei überregionalen Großveranstaltungen – inklusive Sport – gilt: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, maximal 6000 Zuschauer; im Außenbereich bis 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal 25 000 Zuschauer. Der Zugang ist zunächst weiterhin auf Genesene und Geimpfte beschränkt.
  • Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen, allerdings zunächst nur für Genesene und Geimpfte mit zusätzlichem Test oder Booster-Impfung (2G plus).
  • „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Die Pandemie sei aber nicht vorbei, betonte Bundeskanzler Scholz. Deshalb müsse man für die Zeit nach dem 20. März noch einige Basis-Schutzmaßnahmen beibehalten. Er werde sich dafür einsetzen, dass die nötigen rechtlichen Regelungen rechtzeitig umgesetzt werden.

Einige Länder formulieren Ausnahmen

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