Linke scheitert mit Klage für mehr Oppositionsrechte
Karlsruhe · Eine schwache Opposition in Zeiten einer großen Koalition hat keinen Anspruch auf besondere Rechte. Das Bundesverfassungsgericht wies gestern eine entsprechende Forderung der Linken zurück. Das Grundgesetz enthalte kein solch spezifisches Oppositionsfraktionsrecht.
03.05.2016
, 20:15 Uhr
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