Landgericht erklärt Wahlverfahren von Saar-AfD für nichtig

Saarbrücken · Die rechtspopulistische Saar-AfD muss ihre Kandidaten für die Bundestagswahl neu wählen. Das Saar-Landgericht erklärte gestern, dass die Landesliste, die bei einem Landesparteitag im April gewählt worden war, ungültig sei. Dafür gab das Gericht Verfahrensfehler an. AfD-Landeschef Josef Dörr erklärte der SZ: "Wir haben nichts falsch gemacht." Seine Vorgänger hätten Satzungsfehler begangen. Ob die AfD Berufung einlege, sei noch offen.

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