Landgericht bestätigt fristlose Kündigung von Ex-IKK-Chef Spaniol

Saarbrücken · . Eine Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat gestern erwartungsgemäß die Klage von Frank Spaniol, ehemaliger Chef der IKK Südwest, gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen.

Spaniol selbst hatte in der Hauptverhandlung Ende November vor dem Gericht eingeräumt, dass er sich von seinem damaligen Finanzchef im Januar 2009 "ohne Rechtsgrund" rund 30 000 Euro aus der IKK-Kasse auf sein Privatkonto hat überweisen lassen. Nach eigenen Angaben benötigte er das Geld, um eine finanzielle Notlage zu überbrücken, da er sich bei hochriskanten Börsengeschäften verspekuliert hatte. Das Gericht folgte mit seinem Urteil jetzt nicht der Argumentation von Spaniols Anwalt Uwe Kreschel, es habe sich um die Auszahlung eines Darlehens gehandelt. Nachdem Anfang 2013 bei der IKK anonyme Vorwürfe gegen den Vorstand bekannt wurden, offenbarte sich der Finanzchef bei Mitgliedern des Verwaltungsrates. Daraufhin folgte im April die fristlose Kündigung und die Amtsenthebung.

Die Richter verurteilten Spaniol dazu, rund 30 000 Euro plus Zinsen an die Innungskrankenkasse zu erstatten. Weil er trotz ausdrücklicher Aufforderung über Monate hinweg seinen Dienstwagen, einen M-Klasse-Mercedes, sowie einen Laptop und ein Smartphone nicht zurückgegeben hatte, soll er jetzt rund 6600 Euro Nutzungsentgelt zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. IKK-Anwalt Markus Dönneweg kündigte nach dem Richterspruch gegenüber der SZ an, er werde die Vollstreckung veranlassen.

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