EuGH hält sich aus Grenzstreit raus Kroatien und Slowenien müssen sich selbst einigen

Luxemburg · Kroatien und Slowenien müssen ihren seit Jahren schwelenden Grenzstreit ohne die Hilfe des Europäischen Gerichtshofs lösen. Der Konflikt um eine Bucht in der nördlichen Adria falle nicht in die Zuständigkeit der EU und damit auch nicht in die des EuGH, urteilten die Luxemburger Richter am Freitag.

Die beiden EU-Staaten müssten sich nun „aufrichtig bemühen“, selbst eine Lösung zu finden. Die ehemals jugoslawischen Republiken streiten seit vielen Jahren über ihren Grenzverlauf. 2018 verklagte Sloweniens Regierung Kroatien vor dem EuGH.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort