Kriegsverbrecher aus Ruanda vor Gericht

Stuttgart. Wegen grausamer Bürgerkriegsverbrechen müssen sich seit gestern zwei Angeklagte aus dem afrikanischen Ruanda vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. In dem ersten deutschen Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch geht es um Mord, Folter und Vergewaltigung in Afrika

 Der mutmaßliche afrikanische Kriegsverbrecher Straton Musoni betrat gestern den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: dpa

Der mutmaßliche afrikanische Kriegsverbrecher Straton Musoni betrat gestern den Gerichtssaal im Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: dpa

Stuttgart. Wegen grausamer Bürgerkriegsverbrechen müssen sich seit gestern zwei Angeklagte aus dem afrikanischen Ruanda vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. In dem ersten deutschen Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch geht es um Mord, Folter und Vergewaltigung in Afrika. Per Laptop und Handy sollen die Ruander die Taten von Baden-Württemberg aus befohlen und gesteuert haben. 26 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 39 Kriegsverbrechen wirft die Anklage den früheren Anführern der ruandischen Rebellengruppe FDLR ("Forces Démocratiques de Libération du Rwanda") vor.Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft töteten Milizionäre unter Führung der beiden Angeklagten in der an Ruanda grenzenden Demokratischen Republik Kongo mehr als 200 Zivilisten, um ihre Machtstellung zu sichern. Von Mannheim und Neuffen aus sollen der damalige FDLR-Präsident und sein Vize Kontakt zu den Rebellen im Ostkongo gehalten haben. "Bei ihnen liefen sämtliche Informationen zusammen", sagte Oberstaatsanwalt Christian Ritscher. Die Verteidigung sieht hinter der Anklage politische Motive. Ihr sei Akteneinsicht verwehrt worden. Zudem seien Akten der UN gesperrt und Zeugenaussagen nicht ausreichend dokumentiert worden. Oberstaatsanwalt Ritscher wies dies als "absurd" zurück.

Der Konflikt der FDLR-Rebellen mit der Bevölkerung und kongolesischen sowie UN-Schutztruppen geht zurück auf den Völkermord der Hutu an den Tutsi in Ruanda. Die beiden Angeklagten gehören der Volksgruppe der Hutu an. dpa

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