„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ Bundestag streitet über neue Abschieberegeln
Berlin · Der Bundestag hat sich am Donnerstag in einer teils sehr kontroversen Debatte in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zur konsequenteren Durchsetzung der Ausreisepflicht befasst.
Nach den Worten von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) soll die Regelung „Schwachstellen beheben“, um „die Durchsetzung rechtsstaatlicher und fairer Regeln zu ermöglichen“. Auch SPD-Abgeordnete betonten, dass es um die Umsetzung geltenden Rechts gehe. Vertreter von Grünen und Linken stellten hingegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen infrage, während die AfD von einem „Abschiebe-Vermeidungsgesetz“ sprach und härtere Sanktionen verlangte. Die FDP stimmte den Maßnahmen im Grundsatz zu, beklagte aber ein „Kompetenzchaos“ zwischen Bund und Ländern. Das Gesetz wurde an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss.
Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ führt den Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ ein. Dieser soll für Personen gelten, die ihr Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben selbst herbeiführt haben. Die Regelung sieht Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam vor, auch um ein Untertauchen Betroffener zu verhindern. Laut Innenministerium gab es 2018 rund 25 000 Abschiebungen. 31 000 geplante Abschiebungen seien gescheitert, oft weil der Betroffene nicht angetroffen worden sei.
Seehofer will vorübergehend 500 Plätze für Abgeschobene in Strafanstalten zulassen – bei räumlicher Trennung zu Straftätern. Beamte, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, machen sich laut Entwurf künftig strafbar. Geflüchtete, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen demnach keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen haben, sofern der internationale Schutz fortbesteht.