Köhler unterschreibt Gesetze zum BKA und zur Erbschaftsteuer

Berlin. Das umstrittene BKA-Gesetz und die Reform der Erbschaftsteuer können wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler habe beide Gesetze "über die Weihnachtsfeiertage" unterschrieben, teilte das Bundespräsidialamt mit

Berlin. Das umstrittene BKA-Gesetz und die Reform der Erbschaftsteuer können wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler habe beide Gesetze "über die Weihnachtsfeiertage" unterschrieben, teilte das Bundespräsidialamt mit. Der Bundespräsident habe bei beiden Gesetzen "keine durchgreifenden Bedenken" gehabt, "die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten", sagte ein Sprecher. Die Gesetze können nun vom 1. Januar an gelten. Das Gesetz zur Ausweitung der Rechte des Bundeskriminalamtes (BKA) war nach jahrelanger Auseinandersetzung am 19. Dezember vom Bundesrat beschlossen worden. Das BKA darf nun künftig bei Terrorverdacht vorbeugend ermitteln und auch das Mittel der Online-Durchsuchung nutzen. Die Opposition sowie Vereinigungen von Anwälten, Ärzten und Journalisten kritisierten die neuen Regelungen scharf. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und sein Parteifreund Burkhard Hirsch kündigten nach der Unterschrift Köhlers für Januar eine Beschwerde gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe an. Die Bundesregierung sei jedoch überzeugt, dass das Gesetz, das auch die Ausspähung von privaten Computern vorsieht, "verfassungsfest" ist. Auch bei der Erbschaftsteuer wird mit Verfassungsklagen gerechnet. Die Reform der Erbschaftsteuer war im Bundesrat bereits am 5. Dezember verabschiedet worden. Angeblich sei Köhler "verärgert", weil ihm das Gesetz in "Urschrift" erst am 16. Dezember zur Prüfung vorgelegt wurde. Die Änderung der Erbschaftsteuer war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangt hatte. dpa

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