Koalition will Genitalverstümmelung härter bestrafen

Osnabrück. Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen in Deutschland sollen künftig schärfer strafrechtlich verfolgt werden. Ein Gesetzentwurf von Union und SPD sieht vor, dass bei Beschneidungen von Mädchen keine Verjährung eintritt, bis die Betroffene 18 Jahre alt ist. Danach gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Täter können also verfolgt werden, bis die Betroffene 28 Jahre alt ist

Osnabrück. Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen in Deutschland sollen künftig schärfer strafrechtlich verfolgt werden. Ein Gesetzentwurf von Union und SPD sieht vor, dass bei Beschneidungen von Mädchen keine Verjährung eintritt, bis die Betroffene 18 Jahre alt ist. Danach gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist. Täter können also verfolgt werden, bis die Betroffene 28 Jahre alt ist. Bisher gelte für die Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährliche oder schwere Körperverletzung nur die Verjährungsfrist von zehn Jahren. Sei diese abgelaufen, müssten Eltern, Mediziner oder traditionelle Beschneider keine Strafe mehr befürchten, sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper der "Neuen Osnabrücker Zeitung". epd

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