Koalition lässt Karlsruhe links liegen

Berlin. Schon für die Hartz-IV-Reform hatte die schwarz-gelbe Koalition eine vorgegebene Frist des Bundesverfassungsgerichts (BVG) verstreichen lassen. Nun wiederholt sich das schlechte Schauspiel bei der höchstrichterlich angemahnten Korrektur des Wahlrechts. Zwei Wochen vor Ablauf des Termins am 30. Juni haben Union und FDP noch keinen Gesetzentwurf eingebracht

Berlin. Schon für die Hartz-IV-Reform hatte die schwarz-gelbe Koalition eine vorgegebene Frist des Bundesverfassungsgerichts (BVG) verstreichen lassen. Nun wiederholt sich das schlechte Schauspiel bei der höchstrichterlich angemahnten Korrektur des Wahlrechts. Zwei Wochen vor Ablauf des Termins am 30. Juni haben Union und FDP noch keinen Gesetzentwurf eingebracht. Dabei hatte Karlsruhe der Politik dafür drei Jahre Zeit gelassen.Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU, Foto: dpa) beklagte gestern das politische Versagen der eigenen Reihen: "Die Situation ist ärgerlich und zweifellos auch peinlich." Im Sommer 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es grundgesetzwidrig ist, wenn eine Partei in bestimmten Situationen durch das geltende komplizierte Berechnungssystem mehr Sitze bekommen kann, obwohl sie bei der Stimmenzahl hinten liegt. Fachleute sprechen hier von einem "negativen Stimmengewicht". Hintergrund für diese Absurdität ist das kombinierte Wahlsystem aus Mehrheits- und Verhältniswahl, das sich in einer Erst- und einer Zweitstimme ausdrückt. Hat eine Partei durch viele Erststimmen mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach den Zweitstimmen zusteht, kommt es zu so genannten Überhangmandaten. In bestimmten Konstellationen wird das zum Problem. Denn Überhangmandate werden nicht zwischen den einzelnen Bundesländern verrechnet, die Zweitstimmen aber schon. So brachten der CDU bei einer Nachwahl zur Bundestagswahl im Jahr 2005 in Dresden weniger Zweitstimmen am Ende mehr Überhangmandate ein und damit mehr Sitze im Bundestag. Wegen der schwierigen Materie räumten die Richter der Politik im Sommer 2008 eine ungewöhnlich großzügige Frist zur Korrektur ein, eben bis Ende Juni 2011. Die Union verstand das aber offenbar als Einladung zum Nichtstun, obwohl zum Beispiel der damalige SPD-Chef Franz Müntefering auf eine Korrektur drängte. Nicht ohne Hintersinn: Bei der Bundestagswahl 2009 erzielte die Union als einzige Partei Überhangmandate - 24 an der Zahl.

Während SPD, Grüne und Linkspartei zum Teil schon seit Jahren eigene Lösungen parat haben, kamen Union und FDP erst vor zwei Monaten mit einem Vorschlag aus der Deckung. Demnach sollte es keine Stimmverteilung zwischen den Bundesländern mehr geben. Doch die Liberalen rückten davon wieder ab, nachdem sie festgestellt hatten, dass kleine Parteien dadurch benachteiligt sein könnten. Die SPD plädiert für Ausgleichsmandate an solche Parteien, die nicht von Überhangsitzen profitieren, was aber eine spürbare Vergrößerung des Bundestages zur Folge hätte. Im aktuellen Fall um 24 Stühle. Ein anderer Vorschlag läuft darauf hinaus, den Anteil der Direktmandate zu reduzieren. Denn dadurch verringert sich auch die Möglichkeit von Überhangmandaten. In der Konsequenz müsste dann allerdings die Zahl der Wahlkreise sinken, was dem Kontakt zwischen Abgeordneten und Bürgern schadet, denn die Stimmbezirke würden automatisch größer.

Auch nach dem 30. Juni sind dem Bundesverfassungsgericht erst einmal die Hände gebunden. Denn im festen Vertrauen auf die Politik haben die Richter keinerlei Vorgaben für eine Reform gemacht. Aktiv werden kann das Gericht nur auf Antrag von außen, etwa wegen einer Verfassungsbeschwerde.

Ohne Einigung wäre die nächste Bundestagswahl im Herbst 2013 auf jeden Fall anfechtbar.

Meinung

Provozierende Gelassenheit

Von SZ-RedakteurUlrich Brenner

Es hat was für sich, wenn Amtsträger eine Wiederwahl abgeschrieben haben. Es macht sie unabhängig. Bei Bundestagspräsident Norbert Lammert ist das womöglich der Fall. Er ist der Union schon so oft auf die Füße getreten, dass die ihn nur ungern erneut vorschlagen wird. So kann er auch unbekümmert auf den Skandal beim Wahlrecht hinweisen. Denn nichts anderes ist die provozierende Gelassenheit, mit der Union und FDP dieses Thema angehen. Sehenden Auges steuern sie auf einen Verfassungsbruch zu - beim sensibelsten Thema der Demokratie: den Regeln, nach denen Macht zugewiesen wird. Sicher, die Aufgabenstellung ist schwerer, als mancher Laie denkt: ein Wahlrecht zu finden, das proportional ist und zugleich eine regional ausgewogene Vertretung sowie die Repräsentation von Wahlkreisen garantiert. Aber drei Jahre Zeit müssen reichen, eine Lösung zu finden - wenn man willens ist.

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