Klar reden, schnell handeln

Meinung:Klar reden, schnell handeln

Von SZ-Redakteur Jörg Wingertszahn

Eine Straftat bleibt eine Straftat, egal von wem sie begangen wird. Dann muss die Polizei die Täter ermitteln, festnehmen und der Justiz übergeben. Wenn nun aber eine bestimmte Klientel - junge, männliche Nordafrikaner - immer wieder auffällig wird, muss es erlaubt sein, diese Gruppe auch zu benennen und genauer zu beobachten. Das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun. Ein Pauschalverdacht ist natürlich völlig unzulässig. Wer aber glaubt, er könne nach Belieben Gesetze missachten oder Polizisten verhöhnen, sollte schnell seine Grenzen aufgezeigt bekommen. Das gilt nun mal für jeden in Deutschland, ob Deutscher oder Ausländer.

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