Klage gegen Fünf-Prozent-Klausel

Karlsruhe. Rettet die Fünf-Prozent-Klausel das Europäische Parlament vor Zersplitterung? Oder handelt es sich um eine demokratiewidrige Ungerechtigkeit? In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat der als Parteienkritiker bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim (Foto: dpa) die Sperrklausel gestern als "krasse Ungerechtigkeit" bezeichnet

Karlsruhe. Rettet die Fünf-Prozent-Klausel das Europäische Parlament vor Zersplitterung? Oder handelt es sich um eine demokratiewidrige Ungerechtigkeit? In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht hat der als Parteienkritiker bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim (Foto: dpa) die Sperrklausel gestern als "krasse Ungerechtigkeit" bezeichnet. Durch sie seien bei der Europawahl im Jahr 2009 2,8 Millionen Wählerstimmen "entwertet" worden. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses im Deutschen Bundestag, Thomas Strobl (CDU), verteidigte hingegen die Klausel und warnte vor "Zersplitterung".Wann das Bundesverfassungsgericht über die drei Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Europawahl 2009 entscheiden wird, ist noch nicht bekannt. Die Beschwerdeführer, darunter von Arnim, argumentieren, die Fünf-Prozent-Klausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien. Die Situation sei nicht mit der des Bundestags vergleichbar, da es keine Europäische Regierung gebe, die sich auf eine stabile Mehrheit im Parlament stützen müsste. Von Arnim kritisierte, dass die nicht berücksichtigten Stimmen "im Ergebnis ganz anderen Parteien zugutekommen". dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort