Kinderzuschlag für mehr Familien und Reform des Familienrechts

Berlin. Mehr Familien erhalten Kinderzuschläge, der Jugendschutz wird ausgebaut, Kinderrechte kommen nicht ins Grundgesetz. Dies sind Beschlüsse des Bundesrats am Freitag. Die Entscheidungen der Länder im schnellen Überblick: Kinderzuschlag: Etwa 250000 Kinder in Familien mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Oktober an den Kinderzuschlag

Berlin. Mehr Familien erhalten Kinderzuschläge, der Jugendschutz wird ausgebaut, Kinderrechte kommen nicht ins Grundgesetz. Dies sind Beschlüsse des Bundesrats am Freitag. Die Entscheidungen der Länder im schnellen Überblick:Kinderzuschlag: Etwa 250000 Kinder in Familien mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Oktober an den Kinderzuschlag. Der Zuschlag bleibt bei 140 Euro pro Kind. Der Kreis der Berechtigten wird nahezu verdoppelt. Der Zuschlag soll verhindern, dass arbeitende Eltern nur wegen der Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.Familien: Die Regelung von Scheidung und Familien-Streitigkeiten werden erheblich vereinfacht, die Rechte der Kinder gestärkt. Mit der Reform der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann für Kinder bei schwierigen Trennungen ein Pfleger bestellt werden. Kinder: Kinder und Jugendliche werden besser vor sexuellem Missbrauch geschützt. Kinder- und Jugendpornografie - auch im Internet - wird schärfer verfolgt.Schornsteinfeger: Die 20000 Schornsteinfeger erhalten Konkurrenz. Ihre gut 70 Jahre alte Monopolstellung wird gelockert. Bislang konnten sie ohne Wettbewerb bis zu ihrem Ruhestand kehren und die Abgaswerte von Heizungsanlagen messen.Mini-GmbH: Die Gründung einer Firma wird einfacher und billiger. Mit dem neuen GmbH-Recht kann eine "Unternehmergesellschaft" (UG) als Mini-GmbH mit nur einem Euro Stammkapital gegründet werden kann. "Ehrenpensionen": Minister der letzten DDR-Regierung erhalten eine sogenannte Ehrenpension. Das ergibt sich aus einer Änderung des Ministergesetzes. Opferverbände hatten gegen die Regelung protestiert.Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung wird straffer organisiert. Die Neuregelung hat keine Auswirkungen auf die Leistungen für die Versicherten. dpa

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