Kinderehen sind bald verboten

Berlin/Saarbrücken · Der Einigung im Koalitionsausschuss soll schon nächste Woche ein Gesetz folgen. Kritik kommt von den Grünen. Kramp-Karrenbauer setzt auf bisherige Regelungen.

Mit den Flüchtlingen ist auch das Thema Kinderehen nach Deutschland gekommen - und die Debatte um ein Verbot. Jetzt will die Koalition schnell handeln: "In Deutschland darf es keine Kinderehen geben, Kinder gehören nicht an den Traualtar", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gestern nach der Einigung im Koalitionsausschuss. Bereits kommende Woche soll das Kabinett ein Gesetz beschließen, wonach Ehen automatisch ungültig sind, wenn der Partner vor der Trauung jünger als 16 Jahre ist. Demnach dürfen Ehen generell erst im Alter von 18 geschlossen werden - im Ausland geschlossene Ehen von Kindern werden dann nach deutschem Recht nicht anerkannt. Allerdings sollen bei 16- bis 18-Jährigen Ausnahmen möglich sein: In diesen Fällen soll das Familiengericht entscheiden, nach einer Anhörung der Minderjährigen und des Jugendamtes.

Während Kinderorganisationen die Gesetzesinitiative begrüßen, hagelt es von anderer Seite Kritik. Die familienpolitische Sprecherin der Grünen, Franziska Brantner, etwa bemängelte, die Koalition habe sich von "emotionsgeladenem Populismus" leiten lassen, statt das Wohl des jeweiligen Kindes in den Vordergrund zu stellen. Jeder Einzelfall müsse sorgfältig geprüft werden. Auch Brantners Parteikollegin Antje Niewisch-Lennartz, Justizministerin in Niedersachsen, lehnte die Pläne der Koalition strikt ab. Eine solche Regelung könne dem Schutz der Kinder zuwiderlaufen, insbesondere wenn aus der Verbindung bereits Kinder hervorgegangen seien, kritisierte sie.

Saar-Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte sich bereits Ende 2016 für ein Verbot der Kinderehe und eine klare Regelung ausgesprochen. Die CDU-Politikerin empfahl allerdings, die in Deutschland schon bestehende Regelung beizubehalten, die da lautet: Unter 16 Jahren darf nicht geheiratet werden, ab 16 Jahren kann geheiratet werden, wenn ein Partner volljährig ist und das Familiengericht zustimmt. Deshalb gebe es keinen Grund, das Alter für die Ehemündigkeit zu ändern und ausnahmslos Volljährigkeit zu verlangen, so Kramp-Karrenbauer.

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